Anpassung der gemischten Methode darf IV nicht zusätzlich belasten

11. September 2017 Vernehmlassungen

Der Bundesrat will die gemischte Methode anpassen – dies, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung des Diskriminierungsverbots festgestellt hatte. Die Anpassungen des Bundesrats belasten jedoch die Finanzen der IV und verzögern ihre Sanierung weiter. Dagegen wehren sich die Arbeitgeber.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) anerkennt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Anpassung der Invaliditätsbemessung für teilerwerbstätige Versicherte nach der gemischten Methode unumgänglich macht. Der SAV unterstützt deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen. Allerdings führen diese zu jährlichen Mehrkosten in der IV von mindestens 35 Millionen Franken und damit zu einer weiteren Verzögerung der Schuldentilgung um mehrere Monate.

Der SAV weist schon lange darauf hin, dass die IV nicht saniert ist. Der vollständige Schuldenabbau verzögert sich von Jahr zu Jahr. Ursprünglich war das Ziel 2025. Mittlerweile kann aufgrund der neusten Entwicklung wohl sogar erst nach 2031 damit gerechnet werden. Daher fordert der SAV eine kostenneutrale Umsetzung der bundesrätlichen Anpassungen. Die Mehrausgaben sind innerhalb der IV zu kompensieren. Zudem machen ein Schuldenberg von noch immer 11,4 Milliarden Franken sowie ein strukturelles Defizit von 450 Millionen Franken pro Jahr eine weitere IV-Reform mit effektiven Entlastungsmassnahmen unausweichlich. Es ist an der Zeit, dass sich das Parlament dieser Herausforderung annimmt.