Altersvorsorge: Arbeitgeber legen weitere Berechnungen offen

9. Dezember 2016 News

In der Wintersession beugt sich erneut der Ständerat über die Reform der Altersvorsorge 2020. Im Fokus stehen verschiedene Modelle zur Kompensation für die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes. Mit Blick auf die Debatte im Ständerat haben die Arbeitgeber die Auswirkungen der jeweiligen Modelle berechnet.

Pünktlich vor Beginn der Debatte im Ständerat um die Reform der Altersvorsorge 2020 präsentiert der Schweizerische Arbeitgeberverband ein Dokument mit Berechnungen zu den weiteren Kompensationsmodellen für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Der Wirtschaftsdachverband analysiert darin die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Modelle – wie jenes der Ständeratskommission (SGK-S) oder des Minderheitsantrags von Ständerat Kuprecht – auf verschiedene Einkommens- und Altersgruppen.

Die Berechnungen zeigen insbesondere, dass der Minderheitsantrag Kuprecht punkto Renteneinbussen eine deutlich bessere Wirkung erzielt als die Modelle des Ständerats und dessen Kommission, die einen AHV-Ausbau mit der Giesskanne um monatlich 70 Franken vorsehen und erst noch mit erheblich höheren Kosten verbunden sind. Demgegenüber belässt der Minderheitsantrag Kuprecht die Kompensation zu Recht innerhalb der zweiten Säule und verzichtet auf eine komplizierte und teure Durchmischung mit der ersten Säule.

Wie auch das SGK-S-Modell enthält der Minderheitsantrag von Ständerat Kuprecht jedoch eine zu komplexe Lösung in Bezug auf den Koordinationsabzug. Gleichzeitig führt dieser Ansatz nicht in hinreichender Weise zu der von breiten Kreisen gewünschten Besserstellung von Teilzeitarbeitenden und damit insbesondere von Frauen. Diesbezüglich ist der vom Nationalrat gewählte Ansatz überlegen.