Die Altersvorsorge 2020 im KMU-Test

9. März 2017 News

Eine Reform der Altersvorsorge 2020, welche die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge kompensiert, gibt es nicht gratis. Nicht Vergleiche mit dem Status quo sind somit zielführend, sondern die Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Reformvorschläge. Das gilt auch für KMU, die unter dem Strich mit dem Nationalrat besser fahren als mit dem Ständerat.

Beide Varianten zur Reform der Altersvorsorge 2020, die das Parlament derzeit berät, sehen eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge (BVG) vor. Trotz dieser notwendigen Massnahme sollen alle betroffenen BVG-Versicherten auch künftig mit Renten auf heutigem Niveau rechnen können. Während die Lösung des Nationalrats eine Kompensation ausschliesslich innerhalb der zweiten Säule vorsieht, fordert der Ständerat zusätzlich dazu einen AHV-Ausbau von 70 Franken für alle Neurentner.

Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes trifft die am schwächsten, nur im BVG-Obligatorium Versicherten. Sie machen knapp 15% der schweizweit in der beruflichen Vorsorge Versicherten aus. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) setzen tendenziell eher auf BVG-Minimallösungen als grössere Unternehmen. Sie haben daher ein besonders grosses Interesse an der Reduktion des Mindestumwandlungssatzes. Umgekehrt werden die KMU auch spürbar von den Kompensationskosten betroffen sein.

Auswirkungen der beiden Reformlösungen auf KMU
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat deshalb die Auswirkungen der beiden Lösungen von National- und Ständerat anhand typischer Beispiele von KMU analysiert. Der Vergleich der Varianten der beiden Kammern zeigt, dass sich die monatlichen Kosten für einen Kleinbetrieb pro angestellte Person jeweils nur um wenige Franken unterscheiden. Es fällt aber auf, dass das Nationalratsmodell den BVG-versicherten Tieflohn- und Teilzeitangestellten durch die Abschaffung des Koordinationsabzugs und die Anpassung der Altersgutschriften langfristig deutlich höhere Renten einbringt. Dieser Effekt tritt selbst unter Berücksichtigung der 70 Franken ein, die der Ständerat allen AHV-Neurentnern zuschieben will – ungeachtet dessen, ob sie arm oder reich sind oder ob sie von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind oder nicht.

Gemäss Nationalratsmodell können Arbeitgeber mit nur wenigen Franken zusätzlich pro Monat – je nach Zusammensetzung der Belegschaft kommt es sie sogar günstiger – ihren Angestellten mit tiefen Löhnen und Teilzeitbeschäftigung (häufig Frauen) zu spürbar besseren Rentenleistungen verhelfen. Hinzu kommt, dass die Streichung des Koordinationsabzugs insbesondere für KMU einen Bürokratieabbau bedeutet. Aus diesen Gründen geben der SAV und seine Mitglieder dem Kompensationsmodell des Nationalrats den Vorzug.

Kosten der beiden Reformlösungen
Die Kompensationslösung beider Modelle verlangt sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmern finanzielle Anstrengungen. Insgesamt fallen die Kompensationskosten gemäss Nationalrat jedoch um 450 Millionen Franken pro Jahr tiefer aus. Die Lösung des Ständerats sieht zudem eine dauerhafte, drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer vor, die um jährlich 1,5 Milliarden Franken höher ausfällt als jene des Nationalrats. Dies belastet gerade jene KMU, die stark auf dem Binnenmarkt tätig sind und einen hohen Margendruck verspüren. Sie können die Zusatzsteuern kaum auf die Konsumenten überwälzen und werden deshalb erfahrungsgemäss rund einen Drittel davon (500 Millionen Franken) direkt zu tragen haben.

BSV hält Zahlen unter Verschluss
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat Anfragen von Parlamentariern und der «Neuen Zürcher Zeitung» (Ausgabe vom 8. März 2017) abgelehnt, Zahlen darüber zu liefern, wie sich der AHV-Ausbau von 70 Franken nach 2035 auf die Ausgaben der AHV auswirkt. Die Zeitung legt nahe, dass das Amt die Zahlen aus politischem Kalkül unter dem Deckel hält. Es ist nämlich gemeinhin bekannt, dass der AHV-Ausbau für alle Neurentner bereits 2030 nicht mehr finanzierbar ist. Jährlichen Ausgaben von 1,4 Milliarden Franken stehen Einsparungen durch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 von lediglich 1,2 Milliarden gegenüber. Bereits 2035 werden die Ausgaben für den Ausbau knapp 2 Milliarden Franken pro Jahr betragen. Die AHV wird mit der Lösung des Ständerats wieder eine jährliche Finanzierungslücke von gegen 6 Milliarden Franken aufweisen. Für die Finanzierung werden dann wieder rund 1,5 Prozent Mehrwertsteuer oder Lohnbeiträge erforderlich. Dies trifft nicht nur die Wirtschaft, sondern die gesamte Bevölkerung.

Fazit aus KMU-Optik
Bereits beim Direktvergleich der beiden Kompensationsmodelle schneidet auch aus KMU-Optik die Lösung des Ständerats schlechter ab. Unter Berücksichtigung aller Faktoren der Reformvorlagen wird die Variante des Ständerats gerade für KMU finanziell zum Fass ohne Boden.