20’000 Jobs für Beeinträchtigte

19. Februar 2015 News

Der Wandel der IV hin zu einer Eingliederungsversicherung ist in vollem Gange. 2014 konnten dank dem Engagement der Arbeitgeber und der IV-Stellen fast 20’000 Menschen mit Beeinträchtigungen ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden. Nur: Die IV ist nicht saniert. Der Bundesrat sollte die unbestrittenen Massnahmen der IV-Revision 6b deshalb endlich umsetzen.

Die IV entwickelt sich immer mehr zu einer Eingliederungsversicherung: 2014 konnten fast 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden. Das sind 10 Prozent mehr als 2013 und sogar 20 Prozent mehr als 2012. Der Erfolg der Massnahmen – der Erhalt von Arbeitsplätzen, interne und externe Arbeitsplatz-Wechsel und Neuanstellungen im ersten Arbeitsmarkt – bekräftigt die Arbeitgeber in ihrem Früherfassungs- und Eingliederungsengagement. Der Präsident der IV-Stellen-Konferenz, Jean-Philipp Ruegger, stellt den Arbeitgebern denn auch ein gutes Zeugnis aus: «Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, beeinträchtigten Menschen eine Chance zu geben.»

Der Erfolg der Massnahmen belegt auch, dass das Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern, IV-Stellen und Privatversicherern immer besser funktioniert. Ein gutes Beispiel für die gewinnbringende Zusammenarbeit ist der Verein Compasso. Angeführt vom Schweizerischen Arbeitgeberverband vernetzt die privat finanzierte Plattform alle zentralen Stakeholder in diesem Bereich – die Arbeitgeber, die IV, die Suva, Privatversicherungen und Behindertenorganisationen. Ihr gemeinsames Ziel: Arbeit vor Rente.

Die IV ist jedoch nach wie vor nicht saniert. Darüber darf auch der Erfolg der Früherkennungs- und Eingliederungsmassnahmen nicht hinwegtäuschen. Ohne die befristete Zusatzfinanzierung via Mehrwertsteuer (von über 1 Milliarde Franken pro Jahr) und die vom Bund getragenen Schuldzinsen (von knapp 200 Millionen Franken) würde die IV tiefrote Zahlen schreiben. Die wirtschaftliche Abkühlung verschärft die finanziellen Probleme der IV zusätzlich. Gute Rahmenbedingungen für die Arbeitgeber und deren Eingliederungsaktivitäten sind deshalb zentral. Daher müssen nun endlich auch die unbestrittenen Massnahmen der IV-Revision 6b umgesetzt werden. Das Parlament hat eine entsprechende Motion längst überwiesen. Der Bundesrat aber verzögert die Umsetzung der Motion. Für die Gesundung der IV wäre es wichtig, er würde vorwärtsmachen.