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Flankierende Massnahmen

Begleitend zur Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU hat die Schweiz sogenannt flankierende Massnahmen (FLAM) getroffen. Sie sollen verhindern, dass die Öffnung des Arbeitsmarkts zu Lohn- und Sozial-Dumping missbraucht wird.

Wichtigster Pfeiler dieser FLAM ist das Entsendegesetz, wonach für die zur Erbringung einer Dienstleistung in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden die minimalen Arbeitsbedingungen gelten, welche in Bundesgesetzen, Verordnungen, allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen festgelegt sind.

Soweit es um Anstellungsverhältnisse bei schweizerischen Arbeitgebern geht, knüpfen die FLAM an die wiederholte missbräuchliche Unterbietung der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne an. Liegt in diesem Sinne Dumping vor, dann kann a) die Regelung der minimalen Entlöhnung und die ihr entsprechende Arbeitszeit des für die betreffende Branche geltenden Gesamtarbeitsvertrags mit einfacheren Quoren allgemeinverbindlich erklärt werden oder b) ein Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen werden.

Eine wichtige Rolle beim FLAM-Vollzug kommt den tripartiten Kommissionen des Bundes und der Kantone zu. Sie beobachten den Arbeitsmarkt (u.a. mit Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern und Entsendebetrieben), untersuchen Dumping-Verdachtsfälle, versuchen zu vermitteln und beantragen den zuständigen Behörden bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen oder den Erlass von Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen. Bereiche, die von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen abgedeckt sind, werden von den jeweils zuständigen paritätischen Kommissionen der Sozialpartner kontrolliert.

Die Berichte der letzten Jahre zum Vollzug der flankierenden Massnahmen zeigen, dass die vorgesehenen Kontrollen funktionieren, die gesetzlichen Vorgaben recht gut eingehalten und Verstösse sanktioniert werden.

Obwohl mit den FLAM gewisse Eingriffe in den schweizerischen Arbeitsmarkt verbunden sind, steht der Schweizerische Arbeitgeberverband zu einem konsequenten Vollzug. Allerdings muss der Anwendungsbereich strikt auf die Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktöffnung gegenüber der EU beschränkt bleiben. Versuche, die FLAM für eine allgemeine, von der Arbeitskräfte-Migration losgelöste Regulierung des schweizerischen Arbeitsmarkts zu instrumentalisieren, sind klar zurückzuweisen.

Gesetzliche Grundlagen:

Umsetzungsbericht:

NEWS

Zuwanderung nicht für linke Politik instrumentalisieren (13.12.2012)

Eingriff in den Arbeitsmarkt: Auch der Nationalrat will verschärfte Haftung des Erstunternehmers (06.12.2012)

Ständerat will Erstunternehmer-Haftung verschärfen (25.09.2012)

Solidarhaftung: WAK-S auf dem Weg der Vernunft (29.08.2012)

Parlament sagt Ja zum Paket zu flankierenden Massnahmen (15.06.2012)

Ja zu verschärften flankierenden Massnahmen (07.06.2012)

Für ergänzende flankierende Massnahmen, gegen erweiterte Solidarhaftung (30.05.2012)

Flankierende Massnahmen: Die Kontrollen greifen (27.04.2012)

Flankierende Massnahmen: Wirtschaftskommission des Nationalrats schiesst übers Ziel hinaus (28.03.2012)

Bundesrat will flankierende Massnahmen verschärfen (02.03.2012)

Bundesrat will flankierende Massnahmen optimieren (20.01.2012)

Der Arbeitgeberverband steht zu den flankierenden Massnahmen (27.12.2011)

Auch Ständerat will rasche Anpassung der flankierenden Massnahmen (06.12.2011)

Wirtschaftskommission: Flankierende Massnahmen rasch anpassen (23.11.2011)

Ergänzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit: Die Stossrichtung stimmt (23.09.2011)

Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit: Forderungen des Gewerkschaftsbunds gehen zu weit! (22.05.2011)

Flankierende Massnahmen: Mehr Kontrollen in Firmen (04.05.2011)

Flankierende Massnahmen: Konsequent umsetzen, aber nicht erweitern  (11.02.2010)

 

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