logo_new_sub.png
header-sub

Statistik/Analysen

Die Nachfrage der Schweizer Unternehmen nach qualifizierten Arbeitskräften wird ungeachtet vorübergehender Beschäftigungsbaissen weiter zunehmen. Die Schweizer Wirtschaft kann sich im internationalen Wettbewerb nur mit  Leistungen im oberen und obersten Qualitätsbereich durchsetzen. Dazu braucht sie entsprechend qualifiziertes Personal, das auf dem relativ kleinen schweizerischen Arbeitsmarkt nicht in genügendem Ausmass verfügbar ist. Die Schweiz wird deshalb in Zukunft noch mehr als heute auf den komplementären Arbeitsmarkt der EU angewiesen sein.

Die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt werden seit 2004 in «Observatoire»-Berichten des Bundes untersucht. Sie kamen durchwegs zum Schluss, dass sich die Zuwanderung unter dem Regime der Personenfreizügigkeit positiv auf den schweizerischen Arbeitsmarkt auswirkt. Wichtig sind vor allem folgende Feststellungen:

  • Die Zuwanderung folgt der konjunkturellen Entwicklung und den Bedürfnissen der Wirtschaft. Sie nahm im Boom von 2006 bis 2008 stark zu und ermöglichte erst die volle Realisierung der Wachstumschancen, welche diesen Boom antrieben. Sie ging – wenn auch mit einer gewissen Verzögerung – im Gefolge der Rezession wieder zurück, sodass die effektiven Neuzugänge auf den Arbeitsmarkt  aus den EU-17/EFTA-Staaten im Jahr 2009 um knapp 20 Prozent tiefer lagen als 2008. Im Jahr 2010 setzte bereits wieder eine wirtschaftliche Erholung ein und der Wanderungssaldo blieb stabil, während 2011 bereits wieder Zunahme des Wanderungssaldos verzeichnet wurde. Dabei wurden die Spitzenwerte von 2008 nicht ganz erreicht.
  • Die Zuwanderung erfolgt überwiegend in Ergänzung zum inländischen Arbeitskräfte-Angebot und zeigt nur marginale Verdrängungseffekte. Die Nachfragesteuerung bringt eine differenzierte Arbeitskräfte-Allokation entsprechend den verschiedenen Branchen und Unternehmen.
  • Die Öffnung zum europäischen Arbeitsmarkt hat sich in qualitativer Hinsicht bewährt: Die Ausbildung der Migranten aus den EU-17/EFTA-Staaten ist überdurchschnittlich gut, und ihre Erwerbsquote übertrifft seit 2006 sogar jene der Schweizerinnen und Schweizer.
  • Verlauf und Struktur der Arbeitslosigkeit zeigen auch nach Einführung des Freien Personenverkehrs die zuvor beobachteten Muster und sind im Übrigen durch den unterschiedlichen Konjunkturverlauf der Branchen bestimmt. Die deutliche Differenz zwischen den Arbeitslosenquoten der Schweizer und der Ausländer geht in erster Linie auf die hohe Arbeitslosigkeit der schon lange in der Schweiz weilenden Drittstaaten-Angehörigen mit tiefen beruflichen Qualifikationen zurück.
  • Die Lohnentwicklung und die Lohnstrukturen wurden durch die Zuwanderung nicht signifikant beeinflusst, wozu sicher auch die Flankierenden Massnahmen beigetragen haben. Der leicht dämpfende Effekt in den höheren Lohnklassen entlastet die hohen schweizerischen Arbeitskosten ein wenig und ist sozialpolitisch unbedenklich.
  • Die Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarkts für EU-Arbeitskräfte führt zu keinem «Sozialtourismus». Dagegen profitieren die Sozialwerke davon, dass sich der Anteil der EU-25-Staatsangehörigen an den beitragspflichtigen Einkommen seit 1997 ständig erhöht, wogegen der Anteil der Schweizer zurückgegangen ist. Der Anteil der EU-25-Staatsangehörigen an den Beitragszahlungen an die 1. Säule ist zudem wesentlich grösser als ihr Anteil an den Leistungsbezügen aus AHV, IV, EL und EO.

NEWS

Wie wirken sich Personenfreizügigkeit und Zuwanderung auf die Schweiz aus? (04.07.2012)

Die meisten KMU sind für die Personenfreizügigkeit (12.01.2012)

Schweizer Arbeitsmarkt: Staatsangehörige aus EU/EFTA sind am besten integriert (25.05.2011)

SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

Hegibachstrasse 47
Postfach
8032 Zürich

Tel.: +41 (0)44 421 17 17
Fax: +41 (0)44 421 17 18
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

banner zuwanderung

BBildungplus-DE

lohnbanner.gif

compasso.jpg

Zum Anfang