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Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ist eine Sonderorganisation der UNO. Sie ist zuständig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. In ihr vertreten sind internationale Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Regierungen. Die IAO ist die einzige tripartite internationale Organisation. Sie zählt derzeit 185 Mitgliedsstaaten. Insbesondere erarbeitet die IAO Übereinkommen und Empfehlungen. Ihr hochentwickeltes Kontrollsystem beurteilt deren Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. Die Schweiz hat 56 Übereinkommen der IAO ratifiziert (davon sind noch 47 in Kraft), darunter die 8 Kernübereinkommen der Organisation (Übereinkommen Nr. 87, 98, 29, 105, 138, 182, 100, 111). Der Schweizerische Arbeitgeberverband vertritt bei der IAO die Interessen der schweizerischen Arbeitgeber. Er bestellt insbesondere die Schweizer Arbeitgeberdelegation, die jedes Jahr im Juni an der Internationalen Arbeitskonferenz teilnimmt. Der Verband verfolgt gleichzeitig die Dossiers, welche die IAO betreffen. Und er ist in der tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO vertreten. |
SAV-POSITIONSPAPIER Internationale Aspekte der Arbeitgeberpolitik NEWS Schweiz ratifiziert Seearbeitsübereinkommen der IAO (11.03.2011) |
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