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Vorstösse/Initiativen

AVIG: Solidarität mit Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind (10.3715 Motion Jacques-André Maire)

Der Nationalrat lehnte die Motion ab, mit der die Wiedereinführung der besonderen Taggeldverlängerung für Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit verlangt wurde, nachdem diese Massnahme anlässlich der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) gestrichen worden war.

Position des Schweizerischen Arbeitgeberverbands

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Ablehnung der Motion. Eine erneute Gesetzesrevision kurz nach Inkrafttreten der 4. AVIG-Revision am 1. April 2011 wäre sachlich nicht gerechtfertigt und demokratiepolitisch fragwürdig. Im Rahmen der Revision wurde die sogenannte Kantonsklausel nach einlässlichen Diskussionen gestrichen, weil sie die schnelle Wiedereingliederung von Arbeitslosen eher behinderte und zu unerwünschten Leistungsdifferenzen in den verschiedenen Kantonen führte. Der Gesetzgeber hat es bei einem sehr starken Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Hand, im Rahmen sogenannter Konjunktur- bzw. Stabilisierungsprogramme Gegenmassnahmen zu beschliessen.

AVIG: Rahmenfrist und Mindestbeitragszeit für über 55-Jährige (11.467 Parlamentarische Initiative WAK-N)

Die parlamentarische Initiative fordert die Änderung des AVIG dahingehend, dass Versicherte, die das 55. Altersjahr erreicht haben oder eine Invalidenrente entsprechend einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent beziehen, schon mit einer Beitragszeit von 22 Monaten (bisher 24 Monate) Anspruch auf 520 Taggelder haben. Beide Räte haben dieser Änderung des AVIG zugestimmt.

Position des Schweizerischen Arbeitgeberverbands

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese punktuelle Revision des AVIG. Die heutige Regelung (Art. 27 Abs. 2 lit. c AVIG), wonach entsprechende Versicherte nur dann Anspruch auf 520 Taggelder haben, wenn sie eine Beitragszeit von mindestens 24 Monaten in den letzten zwei Jahren nachweisen können, ist zu einschränkend. Die Erfüllung der Beitragszeit von 24 Monaten wird nämlich bereits dann verunmöglicht, wenn die Versicherten sich nicht am ersten Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitslosenversicherung melden oder wenn ein Stellenwechsel nicht nahtlos erfolgt. Die Reduktion der erforderlichen Beitragszeit auf 22 Monate vermeidet unnötige Härtefälle bei über 55-jährigen Arbeitslosen und Invaliden und ist deshalb gerechtfertigt.

Solidarität mit Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind (10.3744 Motion Didier Berberat)

Der Bundesrat sollte beauftragt werden, mittels einer Revision der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) Unterstützungsmassnahmen für Regionen wiedereinzuführen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Dies, nachdem jene anlässlich der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gestrichen worden waren. Zumindest wurde der Bundesrat gebeten, im Rahmen der Regionalpolitik vorübergehende gezielte Solidaritätsmassnahmen zugunsten dieser benachteiligten Regionen zu treffen. Die Motion wurde im Ständerat abgelehnt.

Position des Schweizerischen Arbeitgeberverbands

Der SAV begrüsst den Beschluss des Ständerats. Nachdem der Gesetzgeber einer Streichung von Art. 27 Abs. 5 AVIG per Ende März 2011 zugestimmt hatte, fehlt für eine entsprechende Regelung in der Verordnung (AVIV) die gesetzliche Grundlage. Dem Parlament stünde es jedoch frei, im Rahmen ausserordentlicher Verhältnisse – vergleichbar mit den infolge der Wirtschaftskrise beschlossenen Stabilisierungsmassnahmen – für den Krisenfall Massnahmen zu prüfen, diese als ausserordentliche Massnahmen befristet einzuführen und so dem Anliegen des Motionärs gerecht zu werden.

NEWS

Arbeitslosenversicherung: Kantonsklausel nicht wieder einführen (07.03.2012)

 

 

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