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Revisionen

1. Revision des Unfallversicherungsgesetzes (08.047)

Der Bundesrat verabschiedete am im Mai 2008 die Botschaft zur 1. Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG), die zwei Vorlagen beinhaltet: Die eine bringt Anpassungen bei den Leistungen und der Durchführung der Versicherung inklusive die Verankerung der Unfallversicherung arbeitsloser Personen, die andere Anpassungen bei der Organisation und den Nebentätigkeiten der Suva.

Der Nationalrat beschloss Eintreten auf die Vorlage zur Revision des UVG, wies das Geschäft aber zur erneuten Detailberatung an seine SGK zurück. Diese hatte in der ersten Lesung nicht weniger als 35 Minderheitsanträge produziert, die Vorlage in der Gesamtabstimmung nach vielen taktischen Manövern aber mit 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen verworfen, was einem Antrag auf Nichteintreten gleichkam. Die Linke war unzufrieden wegen der Leistungskürzungen, die Rechte wegen der Ausdehnung des Suva-Teilmonopols. Im Plenum konnte sich eine von CVP, FDP, SVP und BDP unterstützte Kommissionsminderheit durchsetzen; SP und Grüne plädierten vergeblich für Nichteintreten. Die Streitpunkte waren in der neuerlichen Beratung der SGK-N dieselben, nämlich die Kürzung von Leistungen und die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche von Suva und Privatversicherern.

Da die Vorlage auch nach der Überarbeitung durch die SGK-N in zahlreichen Punkten nicht befriedigte, stimmte der Nationalrat einem von allen Sozialpartnern unterstützten Antrag zu, wonach die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen sei mit dem Auftrag, eine schlanke, auf das Notwendige beschränkte Revisionsvorlage zu erarbeiten. Dabei sollte insbesondere die Problematik der Überentschädigung der Suva-Rentner im Alter angegangen und eine entsprechende Regelung vorgeschlagen werden. In der Frühjahrssession 2011 bestätigte dann auch der Ständerat die Rückweisung.

Zurückgestellt wurde der weitgehend unbestrittene zweite Revisionsteil, der die Organisation der Suva und deren Nebentätigkeiten regelt. Die Beratung darüber soll erst dann geführt werden, wenn das Plenum den ersten Teil verabschiedet hat.

Position des Schweizerischen Arbeitgeberverbands

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützte die Rückweisung der Vorlage, weil nach dem bisherigen Verlauf der Diskussion im Nationalrat keine konstruktive und ausgewogene Revision erwartet werden konnte. Es bestand gar die Gefahr, dass die gut funktionierende Unfallversicherung destabilisiert und die Stellung der Arbeitgeber bei Berufsunfällen bzw. -krankheiten verschlechtert worden wäre. Auch aufgrund der zahlreichen Minderheitsanträge wäre eine seriöse Beratung der Revision im Plenum kaum möglich gewesen.

Unbefriedigend waren vor allem folgende Anträge der Kommission:

  • Der versicherte Höchstverdienst hätte von 126’000 auf rund 100’000 Franken gesenkt werden sollen (Senkung der Deckung auf 85–90 Prozent aller Löhne). Dies hätte eine Anhebung der Prämien in der Grundversicherung um rund 2 Prozent zur Folge gehabt. Zudem wären im ungedeckten Bereich wieder vermehrt Haftpflichtansprüche auf die Arbeitgeber zugekommen.
  • Der Mindestinvaliditätsgrad hätte von 10 auf 20 Prozent angehoben werden sollen. Das hätte das finanzielle Risiko von Arbeitgebern (Haftpflicht) und Arbeitnehmern erhöht, die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit belastet sowie die Wiedereingliederung erschwert.
  • Die vorgesehenen Regeln für die an sich unbestrittene Beseitigung von Überentschädigungen im Pensionierungsalter waren technisch unbefriedigend, da sie neue Ungereimtheiten («Unterentschädigung» älterer Verunfallter) hervorgebracht hätten.

Der Rückweisungsentscheid eröffnet die Chance, unter Mitarbeit der Sozialpartner, eine entschlackte und technisch korrekte Vorlage (UVG-Revision «light») zu erarbeiten.

Weitere Informationen:

NEWS

Unfallversicherung: Arbeitgeberverband begrüsst Rückweisung der Revisionsvorlage (02.02.2011)

Unfallversicherungsgesetz: Nationalratskommission bereinigt Revision (25.06.2010)

Revision des Unfallversicherungsgesetzes: Nationalratskommission will Leistungen kürzen (29.01.2010)

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