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Die obligatorische Unfallversicherung blickt in der Schweiz auf eine längere Tradition zurück als andere Sozialversicherungen. Sie löste die im Fabrikgesetz verankerte Kausalhaftpflicht der Fabrikanten für Berufsunfälle ab und geht auf einen Verfassungsartikel von 1890 zurück. Die heutige Stellung der Suva und der Vollzug des Obligatoriums in einem System der Mehrfachträgerschaft sind ohne diese Zusammenhänge nicht zu verstehen. Gerade diese Entwicklung prägt aber das System des Obligatoriums der Berufsunfallversicherung für die mehr als 300’000 Arbeitgeber in der Schweiz. Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit Ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken. Weitere Informationen:
Strategische Ziele des Schweizerischen Arbeitgeberverbands
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