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Zähes Ringen in der Kommission zur 6. IV-Revision

Die Sozialkommission des Nationalrats empfiehlt zwar ihrem Rat, auf die 6. IV-Revision einzutreten. Doch im Hinblick auf die Debatte im Nationalrat im Dezember zeichnet sich bei der Vorlage Widerstand ab.


Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) folgte mit 18 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung dem Ständerat, der dem ersten Teilpaket der 6. IV-Revision in der Sommersession zugestimmt hatte. Mit dieser Gesetzesrevision sollen 16800 IV-Bezüger wieder in den Arbeitsmarkt zurückgeführt werden.

Widerstand aus dem linken Lager

Wie Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer vor den Medien sagte, ist eine Minderheit der Meinung, dass die Vorlage zu viele grundsätzliche Mängel enthalte und damit in der Detailberatung nicht substanziell verbessert werden könne. Meyer liess durchblicken, dass die Minderheit dem linken Lager angehört.

Die linken Vertreter unterlagen in der Folge auch mit diversen Ordnungsanträgen. So versuchten sie vergeblich, die Behandlung der Vorlage zu sistieren, bis dass der Bundesrat die Botschaft zum noch umstritteneren zweiten Teil der 6. IV-Revision vorgelegt hat. Abgelehnt wurden auch Anträge auf Rückweisung und Teilung der Vorlage. Der Nationalrat will die Vorlage in der Wintersession behandeln. Die Detailberatung wird an der nächsten Kommissionssitzung fortgesetzt.

Gegen Quotenregelung für Betriebe

Die Kommission lehnte es weiter ab, den Unternehmen vorzuschreiben, wie viele Behinderte sie in ihrem Betrieb anstellen müssen. Mit 13 zu 11 Stimmen lehnte die SGK eine Quotenregelung ab, forderte aber vom Bundesrat gleichzeitig einen Bericht zu dieser Frage.

Mit 15 zu 9 Stimmen schlägt die Kommission eine neue Bestimmung vor, wonach Krankenversicherungen der IV Fälle melden sollen, in denen Massnahmen zur Wiedereingliederung angezeigt sind. Eine Minderheit will dies aus Gründen des Datenschutzes nicht.

Verschulden sanktionieren

Entschieden hat die SGK-N bereits über Sanktionen gegen Personen, die sich Wiedereingliederungsmassnahmen verweigern. Die Kommission will, dass nur das Ausmass des Verschuldens berücksichtigt wird. Eine Minderheit möchte, dass wie heute auch die wirtschaftliche Lage dieser Personen berücksichtigt wird.

Mit 12 gegen 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt die SGK-N, Kürzungen von Taggeldern zuzulassen. Dies dann, wenn die Person grosse Risiken eingegangen ist, invalid zu werden. Anders als der Bundesrat will die Kommission auch, dass Massnahmen zur Wiedereingliederung länger als ein Jahr dauern dürfen.

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