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Kantone verstärken Bekämpfung der Schwarzarbeit

Die Kantone haben die Kontrollen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit intensiviert. Im Jahr 2009 wurden sowohl mehr Kontrollen durchgeführt als auch mehr Sanktionen verhängt, wie der Bericht über die Umsetzung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zeigt. Die Informationskampagne leistete zudem einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung.

Im Jahr 2009 wurden 11 120 Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durchgeführt. Dies waren gegen 2000 mehr als im Vorjahr, dem ersten Jahr mit verschärften Bestimmungen. Auch die Zahl der Sanktionen nahm zu. Im Jahr 2009 wurden 1733 Sanktionen wegen Gesetzesverstössen gegen das Sozialversicherungs-, Ausländer-, und Quellensteuerrecht verhängt. Im Vorjahr waren es 1323 gewesen, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mitteilte.

Informationskampagne mit Wirkung

Diese Ergebnisse aus dem Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zeigten, dass die Kantone über zunehmende Praxis bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit verfügten. Einen wichtigen Beitrag habe auch die Informations- und Sensibilisierungskampagne geleistet. Die Kernbotschaft "Keine Schwarzarbeit. Das verdienen alle." habe im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden können.

Das Gesetz gegen die Schwarzarbeit war 2008 in Kraft getreten. Seither können Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, bis zu fünf Jahren vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden. Auch können ihnen Finanzhilfen gekürzt werden. Im Jahr 2009 seien die ersten derartigen Sanktionen rechtskräftig geworden, teilte das SECO mit.

Mehr Arbeitgeber nutzen vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Mit dem neuen Bundesgesetz wurde ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungen und Steuern bei geringen Löhnen eingeführt. Die Zahl der Arbeitgeber, welche über das vereinfachte Abrechnungsverfahren abrechnen, ist gegenüber dem Jahr 2008 von 12 615 auf 17 193 Arbeitgeber gestiegen. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren werde somit immer reger genutzt, schreibt das SECO.

Der Bericht über die Umsetzung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit ist als PDF auf der SECO-Website verfügbar.

 

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