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Revisionen

System

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) beruht seit der letzten Anpassung auf der Annahme, dass über einen Konjunkturzyklus hinweg im Schnitt jährlich rund 100’000 Personen arbeitslos sind. Diese Einschätzung hat sich als zu optimistisch erwiesen: Die ALV muss im Schnitt rund 130’000 Arbeitslose unterstützen können. Diese Differenz führt zu einem jährlichen strukturellen Defizit von 920 Millionen Franken.

4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) (in Kraft seit 1. April 2011)

Die vom Parlament verabschiedete Revision hat zum Ziel, das strukturelle Defizit und die Schulden (per Ende Juni 2010: rund 7 Milliarden Franken) abzubauen. Die Revision sorgt mit Anpassungen bei den Einnahmen und Ausgaben dafür, dass die ALV finanziell wieder ins Lot gebracht und dadurch für die Zukunft abgesichert werden kann. Eine gesunde Arbeitslosenversicherung ist für die Betroffenen und die Gesellschaft der beste Garant für gute und sichere Leistungen.

Die Revision sieht sowohl bei den Beiträgen als auch den Leistungen Anpassungen vor: Durch die Erhöhung der Lohnbeiträge und die Einführung eines Solidaritätsprozents für Besserverdienende werden der ALV Mehreinnahmen von 646 Millionen Franken pro Jahr verschafft. Dem stehen Einsparungen von 622 Millionen gegenüber, die unter anderem durch eine effizientere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und eine engere Verknüpfung der Bezugsdauer an die Beitragszeit erzielt werden. Damit wird das Versicherungsprinzip gestärkt.

Auf einen Eingriff in die Grundleistungen haben Bundesrat und Parlament bewusst verzichtet. Die ALV bleibt eine verlässliche und solidarisch finanzierte Versicherung. Sie garantiert auch in Zukunft gute Leistungen.

Weitere Informationen:

SAV-STELLUNGNAHME

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung


NEWS

Parlament sagt Ja zu Erleichterungen für ältere und handicapierte Arbeitslose (28.09.2011)

Nationalrat will Erleichterungen für ältere Arbeitslose (22.09.2011)

Härtefälle bei über 55-Jährigen und handicapierten Arbeitslosen vermeiden (16.09.2011)

Korrekturen für ältere Arbeitslose angestrebt (22.08.2011)

Anspruch auf Arbeitslosenversicherung ab Verdienst von 500 Franken (14.03.2011)

Arbeitslosenversicherung: Leistungen werden auf April 2011 angepasst (03.10.2010)

Gebremste Beitragserhöhungen und korrigierte Fehlanreize: Das «JA» zur AVIG-Revision stärkt die Arbeitslosenversicherung (26.09.2010)

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