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System Die Arbeitslosenversicherung (ALV) beruht seit der letzten Anpassung auf der Annahme, dass über einen Konjunkturzyklus hinweg im Schnitt jährlich rund 100’000 Personen arbeitslos sind. Diese Einschätzung hat sich als zu optimistisch erwiesen: Die ALV muss im Schnitt rund 130’000 Arbeitslose unterstützen können. Diese Differenz führt zu einem jährlichen strukturellen Defizit von 920 Millionen Franken. 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) (in Kraft seit 1. April 2011) Die vom Parlament verabschiedete Revision hat zum Ziel, das strukturelle Defizit und die Schulden (per Ende Juni 2010: rund 7 Milliarden Franken) abzubauen. Die Revision sorgt mit Anpassungen bei den Einnahmen und Ausgaben dafür, dass die ALV finanziell wieder ins Lot gebracht und dadurch für die Zukunft abgesichert werden kann. Eine gesunde Arbeitslosenversicherung ist für die Betroffenen und die Gesellschaft der beste Garant für gute und sichere Leistungen. Weitere Informationen:
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SAV-STELLUNGNAHME Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Parlament sagt Ja zu Erleichterungen für ältere und handicapierte Arbeitslose (28.09.2011) Nationalrat will Erleichterungen für ältere Arbeitslose (22.09.2011) Härtefälle bei über 55-Jährigen und handicapierten Arbeitslosen vermeiden (16.09.2011) Korrekturen für ältere Arbeitslose angestrebt (22.08.2011) Anspruch auf Arbeitslosenversicherung ab Verdienst von 500 Franken (14.03.2011) Arbeitslosenversicherung: Leistungen werden auf April 2011 angepasst (03.10.2010) |




