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Grundlagen

Die obligatorische Unfallversicherung blickt in der Schweiz auf eine längere Tradition zurück als andere Sozialversicherungen. Sie löste die im Fabrikgesetz verankerte Kausalhaftpflicht der Fabrikanten für Berufsunfälle ab und geht auf einen Verfassungsartikel von 1890 zurück. Die heutige Stellung der Suva und der Vollzug des Obligatoriums in einem System der Mehrfachträgerschaft sind ohne diese Zusammenhänge nicht zu verstehen. Gerade diese Entwicklung prägt aber das System des Obligatoriums der Berufsunfallversicherung für die mehr als 300’000 Arbeitgeber in der Schweiz.

Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit Ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.

Diese Sozialversicherung ist seit 1984 für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer obligatorisch. Sie wird primär durch die Suva geleistet.

Weitere Informationen:

Strategische Ziele des Schweizerischen Arbeitgeberverbands

  • Die Unfallversicherung der Arbeitnehmenden soll ein eigenständiger Versicherungszweig sein. Die Nichtberufsunfallversicherung ist über den Vollzug der Prämienpflicht an den Arbeitgeber gekoppelt und daher administrativ nicht von der obligatorischen Unfallversicherung zu trennen.
  • Die Mehrfachträgerschaft (Suva, Privatversicherer) in der Durchführung des UVG-Obligatoriums ist fortzuführen.
  • Der besseren Leistungskoordination ist im Rahmen der 1. UVG-Revision besondere Beachtung zu schenken. So ist insbesondere durch die Kürzung der IV-Renten eine Überentschädigung im AHV-Rentenalter zu vermeiden. Zudem ist die Anzahl Neurenten durch die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades zu senken (Erhöhung auf 20 Prozent).
  • Die Suva-Governance soll auf sozialpartnerschaftlicher Grundlage modernisiert werden. Der Aufsichtsrat als oberstes Organ (Oberaufsicht durch den Bund) muss repräsentativ bleiben und die Branchen aller Versicherten abbilden. Der Verwaltungsrat ist vom Aufsichtsrat zu wählen.

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Sozialversicherungen

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