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Ständeratskommission will mehr Geld für die Bildung

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) erhöhte für die Jahre von 2013 bis 2016 die Zahlungsrahmen für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) um rund 292 Mio. Franken. Für die Kommission ist unbestritten, dass der Bund ein Viertel der Berufsbildungskosten übernehmen wird.


Die Kommission schlägt ihrem Rat vor, die Kredite um 292 Mio. auf 26 Mrd. Franken zu erhöhen.

Wichtiger Viertel an öffentliche Berufsbildungskosten

Die WBK-S nahm den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung ohne Änderungen einstimmig an. Dieser Beschluss beinhaltet rund 3,582 Mrd. Franken für die Berufsbildung, was gemäss Prognosen über die gesamte BFI-Periode dem gesetzlichen Richtwert von 25% der öffentlichen Berufsbildungsausgaben entsprechen sollte. Die restlichen 75% der öffentlichen Ausgaben für die Berufsbildung tragen die Kantone.

Das Parlament hatte am 8. Dezember 2011 einer substantiellen Aufstockung des entsprechenden Berufsbildungskredites um rund 100 Mio. Franken zugestimmt und damit einer langjährigen Forderung der Berufsbildungskreise – inklusive des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) – entsprochen. Für den SAV ist wichtig, dass dieser Richtwert von 25% Bundesfinanzierung während der gesamten BFI-Periode – auch während einer allfälligen Sparrunde – eingehalten wird.

Zahlungsrahmen für ETH aufstocken

Mit knappen Mehrheiten von 7 zu 6 Stimmen fasste die Kommission zudem die Beschlüsse, den Zahlungsrahmen für die Eidgenössisch Technischen Hochschulen (ETH) in Zürich und Lausanne um 103 Mio. auf 9,584 Mrd. Franken aufzustocken, den Zahlungsrahmen für den Nationalfonds um 77 Mio. auf über 3,7 Mrd. Franken zu erhöhen und den Universitäten 54 Mio. (insgesamt 2,626 Mrd. Franken) mehr zur Verfügung zu stellen als vom Bundesrat beantragt.

Mit 7 zu 5 Stimmen empfiehlt die Kommission die Aufstockung der Kredite der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) um 58,9 Mio. Franken. Am Zahlungsrahmen für die Fachhochschulen im Umfang von knapp 2 Mrd. Franken nahm die Kommission keine Änderungen vor.

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