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Flankierende Massnahmen: Die Kontrollen greifen

Tripartite und paritätische Kommissionen kontrollierten im vergangenen Jahr die Lohn- und Arbeitsbedingungen in 38 000 Entsendebetrieben und Schweizer Firmen. Dies geht aus dem Bericht «Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz-Europäische Union» hervor, den das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) publiziert hat.


Die paritätischen Kommissionen kontrollierten im Jahr 2011 rund 7500 Entsendebetriebe und 11 000 Schweizer Unternehmen. Zudem wurde bei 5600 meldepflichtigen Selbständigerwerbenden der Status der Selbständigkeit überprüft. Bei dieser Berufsgruppe, die jährlich zunimmt (+21%), wurde in rund 10% der kontrollierten Fälle Scheinselbstständigkeit vermutet.

Mindestens 27 000 Kontrollen festgelegt

Die tripartiten Kommissionen der Kantone kontrollierten die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Baunebengewerbe, Personalverleih, in der Reinigungsbranche, beim Gastgewerbe und im Überwachungs- und Sicherungsgewerbe, zusammen rund 7000 Entsendebetriebe und 7200 Schweizer Firmen.

Insgesamt überprüften die tripartiten und paritätischen Kommissionen 2011 rund 38 000 in- und ausländische Betriebe sowie 140 000 Arbeitsverhältnisse. Damit wurde die in der Entsendeverordnung festgehaltene Mindestanzahl von 27 000 Kontrollen deutlich übertroffen.

Im Jahr 2011 wurden bei den kontrollierten Schweizer Betrieben ohne Gesamtarbeitsvertrag in 9% der Fälle Lohnunterbietungen vermutet. Bei den Entsendebetrieben aus dem Ausland wurden bei 14% der Kontrollen Verstösse vermute, wie das Seco mitteilte.

Mehr Arbeitnehmende aus EU/EFTA-Raum

Bei Betrieben aus dem Ausland, welche in der Schweiz Arbeiten erledigen, die dem GAV unterstehen, betrug die Quote vermuteter Verstösse 35%, 3 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2010. In Schweizer Betrieben wurden in 26% der Fälle Lohnunterbietungen vermutet. Dies ist im Vergleich zum vergangenen Jahr (41%) zwar ein markanter Rückgang, doch lassen sich diese Zahlen nur schwer mit jenen aus dem Jahr 2010 vergleichen.

Die Anzahl entsandter Arbeitnehmenden aus dem EU/EFTA-Raum hat im Jahr 2011 nochmals deutlich zugenommen. Während im Jahr 2010 noch 59 125 Entsandte in der Schweiz tätig waren, wurden im Jahr 2011 66 150 Entsandte gemeldet. Insgesamt waren im Jahr 2011 somit knapp 180 000 meldepflichtige Kurzaufenthalter (Entsandte, Selbständigerwerbende und kurzfristige Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern) bis zu 90 Tagen in der Schweiz tätig. Damit wurde bei den meldepflichtigen Kurzaufenthaltern im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme von 22% verzeichnet.

Der Seco-Bericht ist als pdf verfügbar.

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