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Wirtschaft akzeptiert politischen Entscheid für die Ventilklausel

Medienmitteilung

Mit der Anrufung der Ventilklausel hat der Bundesrat ein Signal gegen die gestiegene Zuwanderung aus Osteuropa gesetzt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und economiesuisse akzeptieren diesen Entscheid, obwohl er keines der Probleme löst, die (zum Teil fälschlicherweise) der Personenfreizügigkeit angelastet werden. Die unerwünschten Nebenwirkungen der Personenfreizügigkeit müssen mit gezielten sachpolitischen Massnahmen angegangen werden.


Der Bundesrat hat entschieden, die Personenfreizügigkeit mit jenen acht osteuropäischen Ländern, die 2004 der EU beigetreten sind (EU-8), vorübergehend einzuschränken. Für diese Staaten soll die sogenannte Ventilklausel zur Anwendung kommen. Das heisst: Die jährliche Zuwanderung aus diesen Staaten in die Schweiz darf den Durchschnitt der vergangenen drei Jahre noch um maximal fünf Prozent überschreiten. Diese Beschränkung gilt längstens bis am 31. Mai 2014.

Personenfreizügigkeit stärkt den Standort Schweiz

Angesichts der zunehmend kritisch geführten öffentlichen Diskussion über die Zuwanderung ist es verständlich, dass der Bundesrat ein politisches Signal setzt. Er macht damit deutlich, dass er sich an seine früheren Aussagen zur Ventilklausel halten will und das Unbehagen in der Bevölkerung über die gestiegene Zuwanderung ernst nimmt. Aus diesem Blickwinkel und weil die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen verkraftbar bleiben werden, können der SAV und economiesuisse den bundesrätlichen Entscheid akzeptieren.

Nach Auffassung des SAV und von economiesuisse soll die Anrufung der Ventilklausel die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit mit der EU stärken. Zusammen mit den anderen bilateralen Verträgen hat sie massgeblich dazu beigetragen, dass die Schweiz in den letzten Jahren von einem soliden Wirtschaftswachstum profitieren konnte: Dieses verhalf unserem Land zu einer rekordtiefen Arbeitslosigkeit und führte zu Wohlstandsgewinnen für weite Teile der Bevölkerung.

Diskussionen fortführen

Der SAV und economiesuisse sind sich aber bewusst, dass auch nach dem Entscheid die Diskussion um die Zuwanderung und ihre Nebenwirkungen intensiv fortgeführt werden muss. Sie wollen deshalb in den kommenden Monaten einen Dialog über konkrete, sachpolitische Massnahmen anstossen, mit denen sich der sogenannte Dichtestress, beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt oder im Infrastrukturbereich, wirksam bekämpfen lässt.

Rückfragen:

Thomas Daum, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband
Tel. +41 79 438 06 61
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

Hegibachstrasse 47
Postfach
8032 Zürich

Tel.: +41 (0)44 421 17 17
Fax: +41 (0)44 421 17 18
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