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Beiträge für Berufs- und Fachprüfungen erhöhen

Der Bund will die höhere Berufsbildung stärken und schlägt dafür eine Erhöhung der Beiträge an die Durchführung eidgenössischer Prüfungen vor. Der Schweizerische Arbeitgeberverband beteiligt sich an der Vernehmlassung über eine entsprechende Änderung der Berufsbildungsverordnung.


Die eidgenössischen Prüfungen sind ein bedeutendes Instrument zur Höherqualifizierung von Berufsleuten. Es gibt 240 eidgenössisch anerkannte Berufs- und 170 höhere Fachprüfungen. Jährlich werden rund 16 000 Abschlüsse abgelegt. Die Prüfungen sind sehr praxisbezogen. Berufserfahrung ist eine wichtige Voraussetzung für das Bestehen und wird durch die Prüfungen validiert. Trägerschaft der Prüfungen sind in der Regel Berufsverbände. Finanziell beruhen die Prüfungen zu grossen Teilen auf der Beteiligung der Wirtschaft und der Absolventinnen und Absolventen.

Bundesrat schlägt rasche Änderung vor

In jüngster Zeit sei der Ruf nach einer Stärkung der höheren Berufsbildung laut geworden, teilt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit. Hinzu komme die zunehmende Professionalisierung des Bildungswesens, die zu steigenden Ansprüchen an die eidgenössischen Prüfungen führe.

Der Bundesrat schlägt nun eine wettbewerbsneutrale und rasch umsetzbare Änderung der Finanzierung vor, „um die eidgenössischen Prüfungen als wirkungsvolles Instrument der arbeitsmarktorientierten Zusatzqualifizierung von Berufsleuten auch für die Zukunft zu sichern.“ Die Beiträge an die Kosten der Durchführung eidgenössischer Prüfungen sollen von derzeit 25% auf 60% und in Ausnahmefällen, bei besonders kostenintensiven Prüfungen, auf bis zu 80% erhöht werden.

Mehrkosten von maximal 25 Millionen

Dies würde die Träger der Prüfungen entlasten und dazu beitragen, dass die Kosten für die Prüfungsteilnehmenden sinken und langfristig tragbar bleiben. Der Bundesrat unterstützt auch Massnahmen zur Qualitätssicherung. Die Mehrkosten für den Bund werden auf jährlich maximal 25 Mio. Franken geschätzt, gegenüber rund 15 Mio. Franken nach geltendem Recht. Die Beiträge sollen in den kommenden Jahren aus den Krediten finanziert werden, die der Bundesrat im Februar mit der BFI-Botschaft 2013 bis 2016 dem Parlament vorgelegt hat.

Die Erhöhung der Beiträge würde eine Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung erfordern, die bis zum 8. August 2012 in die Vernehmlassung geht. Ziel sei, die Revision auf Anfang 2013 in Kraft setzen zu können, schreibt das EVD weiter. Die interne Vernehmlassung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands dauert bis Ende Juli 2012.

Ratifizierung in den Kantonen

Der Stärkung der höheren Berufsbildung dient auch die neue interkantonale Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV). Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat die Vereinbarung am 22. März 2012 verabschiedet, so dass nun in den Kantonen die Ratifizierung starten kann. Die Vernehmlassung über die Erhöhung der Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen und der Ratifizierungsprozess für die HFSV können nach dem aktuellen Bundesratsentscheid inhaltlich und zeitlich koordiniert verlaufen.

Der erläuternde Bericht ist auf der Bundes-Website als pdf verfügbar.

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