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IV-Renten verbessern prekäre finanzielle Situationen

IV-Rentnerinnen und -Rentner leben häufiger mit knappen finanziellen Mitteln als die Gesamtbevölkerung, sind aber weitgehend vor Armut geschützt. Viele Haushalte mit geringen Einkommen und mit Kindern stehen nach der Zusprache einer Rente besser da als vorher, wie eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigt.


Insgesamt stehen Haushalte mit IV-Renten wirtschaftlich schlechter da als Haushalte ohne IV-Renten. Während fast jeder sechste Haushalt mit IV-Renten nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfügt, ist es bei der Vergleichsgruppe nur jeder zehnte Haushalt (15,4% gegenüber 10,5%). Von sehr geringen Mitteln spricht man, wenn das Einkommen eines Haushalts weniger als die Hälfte des Medianeinkommens aller Haushalte beträgt, was für das Jahr 2006 einen Wert von rund 29 000 Franken für eine alleinstehende Person, respektive 57 000 Franken für ein Paar mit zwei Kindern ergibt. Besonders häufig in schwierigen Verhältnissen befinden sich alleinerziehende Männer und Frauen.

Häufig unterdurchschnittliche Löhne

Die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, hängt stark mit Ausbildung, Herkunft, Beruf und Wirtschaftsbranche zusammen. Da IV-Rentnerinnen und -Rentner durchschnittlich schlechter ausgebildet sind und eher in Branchen und Berufen mit unterdurchschnittlichen Löhnen tätig sind, liegt der Median ihrer Einkommen deshalb bereits vor Eintritt der Invalidität tiefer als jener der erwerbsfähigen Bevölkerung.

Im Vorher-Nachher-Vergleich zeigt sich, dass die Rentenzusprache viele Haushalte aus einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befreit und dass sich das Einkommen insbesondere von Haushalten mit geringen Einkommen und mit Kindern zum Teil deutlich erhöht. Besonders deutlich zeigen sich diese Zusammenhänge laut BSV bei der Situation von alleinerziehenden Frauen: Bei diesen ist der Anteil mit einer schwierigen Einkommenssituation vor der Rentenzusprache besonders hoch (41,6%). Durch die IV wird dieser Anteil halbiert (20,8%), womit er sogar deutlich tiefer zu liegen kommt als derjenige der alleinerziehenden Frauen ohne IV-Rente (29,7%). Bei einem Teil dieser Haushalte dürfte es allerdings so sein, dass die IV-Renten die Zahlungen anderer Leistungserbringer ersetzen, schreibt das BSV.

Bessere Situation der Rentnerhaushalte

Die Studie zur wirtschaftlichen Situation der IV-Rentner zeigt, welch grosse Bedeutung die Erwerbseinkommen für die finanzielle Situation der Rentner-Haushalte haben. So erzielen beispielsweise rund 40% der alleinstehenden IV-Rentner ein Einkommen, bei den Paaren mit einem IV-Rentner sind es gar über 70% der Haushalte, die über ein Erwerbseinkommen verfügen. Auch geht aus der Studie hervor, dass das Gesamteinkommen von Rentner-Haushalten mit Erwerbseinkommen im Median systematisch höher ist als dasjenige der Rentner-Haushalte ohne Erwerbseinkommen.

Vor diesem Hintergrund sei es richtig, die Bemühungen um die berufliche Eingliederung, die mit der 5. IV-Revision und mit dem ersten Teil der 6. IV-Revision bereits erheblich verstärkt wurden, weiter auszubauen, schreibt das BSV. Dazu solle auch der zweite Teil der 6. IV-Revision beitragen.

Die Studie basiert auf Steuerdaten von 97 300 IV-Rentnerinnen und -Rentnern aus neun Kantonen (AG, BL, BS, NE NW, SG, TI, VS und ZH) und den entsprechenden Daten der Invalidenversicherung. Kantonale Bedarfsleistungen wie die Sozialhilfe, die nicht als Einkommen deklariert werden, sind in den verfügbaren Daten allerdings nicht ersichtlich, schreibt das BSV. Damit dürfte die wirtschaftliche Situation von Haushalten mit tiefen Einkommen tendenziell eher besser sein als in der Studie dargestellt.

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