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Gesetzliche Weiterbildungsurlaube fallen durch

Der Nationalrat will nicht, dass jeder Arbeitgeber in der Schweiz seinen Angestellten obligatorisch mindestens drei Tage berufliche Weiterbildung pro Jahr gewähren muss. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.


Eine parlamentarische Initiative strengte an, ein neues Gesetz zu erarbeiten. Darin sollte festgelegt werden, dass jeder Arbeitgeber in der Schweiz seinen Angestellten obligatorisch mindestens drei Tage berufliche Weiterbildung pro Jahr gewähren muss. Die damit verbundenen Kosten wären zu Lasten der Arbeitgeber gegangen. Die Initiative hatte aber im Nationalrat keine Chance, ihr wurde mit 56 zu 126 Stimmen keine Folge gegeben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die klare Ablehnung der parlamentarischen Initiative. Studien haben gezeigt, dass gesetzliche Weiterbildungsurlaube nicht zielführend sind. Da sie kaum in Anspruch genommen werden, haben sie höchstens minimale Wirkung und erreichen insbesondere die Zielgruppen – Erwachsene mit Lücken bei den Grundkompetenzen – nicht.

Die Erhöhung der Personalzusatzkosten erhöht auch die Schwelle, insbesondere um niedrig qualifiziertes Personal einzustellen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Obligatorien hätte zu erheblichem zusätzlichem administrativem Aufwand (staatliche Überwachung) geführt. Zudem wäre nach Meinung des SAV die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmenden bzw. der Sozialpartner unangemessen eingeschränkt worden. Die negativen Folgen auf dem Arbeitsmarkt wären wohl erheblich gewesen – dies bei kaum messbarem Nutzen.

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