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Höhe der Konventionalstrafe bei Verletzung des Konkurrenzverbotes

Ein Arbeitnehmer hat während fünf Jahren die Kunden selbständig betreut und kennt dementsprechend deren Bedürfnisse sehr genau. Gründet er nun seine eigene Firma und will er die bisherige Kundschaft weiter betreuen, liegt ein erhebliches Schädigungspotenzial vor. Es ist ohne Weiteres eine Konventionalstrafe vertretbar, welche dem Betrag entspricht, der in der Regel innert drei Monaten als Honorar erwirtschaftet wurde. Dazu ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts.


Eine Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils (4A_107/2011) ist als pdf verfügbar.

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