Bei einer Massenentlassung muss aus den Informationen an die Arbeitnehmenden klar werden, welche Gruppen betroffen sind. Das ist nötig, damit die Mitarbeitenden ihre Mitspracherechte wahrnehmen können. Dazu ein Urteil des Bundesgerichts.
Eine Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils (4A_173/2011) ist als pdf verfügbar.




