IAO legt Klage der Autonomen Pöstlergewerkschaft ad acta

28. November 2016 News

Der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit (AVF) weist die von der Schweizerischen Autonomen Pöstlergewerkschaft (SAP) im Oktober 2014 bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingereichte Klage zurecht ab. Die Klägerin hatte ihren Ausschluss bei Verhandlungen zu einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit der Post angefochten.

In seinem  Bericht von Anfang November kommt der AVF, der im Kontrollsystem der IAO für gewerkschaftliche Fragen zuständig ist, zum Schluss, dass der Ausschluss der SAP bei den GAV-Verhandlungen «kein Problem bezüglich der Prinzipien zu Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen» darstellt. Somit verletzt die Schweiz – entgegen den Anschuldigungen der SAP – weder das IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit noch das Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechts.

Der AFV schlägt dem Verwaltungsrat der IAO vor, die Klage der SAP abzuweisen. Mit diesem Entscheid schliesst sich der Ausschuss der Position des Bundesrats an, der in einem Bericht von Juni 2016 ebenfalls empfahl, die Klage abzulehnen. Der AFV nennt verschiedene Gründe für seinen Entscheid. Zum einen vertritt die SAP als Minderheitsgewerkschaft nur etwa ein Prozent der Postangestellten. Dies im Unterschied zu den zwei grossen Gewerkschaften Syndicom und Transfair, welche die GAV-Verhandlungen mit der Post führen: Sie repräsentieren rund 40% der Belegschaft.

Bezüglich der Grundsätze zur Vereinigungsfreiheit hält der AFV fest, dass die schweizerische Gesetzgebung keine feste Quote zur gewerkschaftlichen Vertretung kennt. Differenzen zwischen den Parteien bei Kollektivverhandlungen werden in paritätischen Kommissionen behandelt und in letzter Instanz von Gerichten entschieden. Die Kriterien für die Zulassung einer Gewerkschaft zur Teilnahme an Kollektivverhandlungen sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts definiert. Dieses bewährte System verhindert jede Möglichkeit der Parteilichkeit und des Missbrauchs.

Der Ausschuss hält zudem fest, dass die SAP von allen rechtlichen Garantien profitierte und alle juristischen und administrativen Instanzen bis hin zum Bundesgericht in Anspruch nehmen konnte. Sämtliche von der SAP eingereichten Rekurse wurden jeweils von den schweizerischen Instanzen abgewiesen.

Schliesslich weist der AFV auch darauf hin, dass Post und SAP in den letzten Jahren den Dialog aufrechterhalten haben. Die Post räumt der SAP eine Reihe von Begünstigungen ein. Dazu gehören etwa vierteljährliche Treffen mit Vertretern der Geschäftsleitung oder das Recht, die internen Anschlagbretter zu nützen.