Wiedereinstieg klappt aus eigener Kraft

23. Juni 2015 News

Der Nationalrat hat zwei Motionen zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs gestrichen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Schritt. Weitaus wichtiger als eine staatliche Finanzierung von Wiedereinsteigern sind qualitativ hochstehende Weiterbildungsangebote und familienergänzende Tagesstrukturen.

In der Schweiz erhöht sich die Erwerbsquote seit vielen Jahren. Der Anstieg ist auf die vermehrte Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen zurückzuführen. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung ist die Zunahme in den beiden Altersgruppen der 25- bis 39-Jährigen und der 55- bis 64-Jährigen besonders deutlich. In der ersten Gruppe ist gemäss dem Bundesamt für Statistik die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Norm geworden. In der zweiten Gruppe lässt sich die Zunahme zumindest teilweise mit dem höheren gesetzlichen Rentenalter der Frauen erklären, das zwischen 2001 und 2005 in zwei Schritten von 62 auf 64 Jahren erhöht wurde.

Diese Daten legen nahe, dass auch der berufliche Wiedereinstieg gut gelingt. Zum selben Schluss kam eine im Jahr 2010 im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT erstellte Studie «Angebote im Bereich beruflicher Wiedereinstieg» von gfs.bern. Die Befragten empfinden den beruflichen Wiedereinstieg zwar als eher schwierig. Sie lassen sich davon aber nicht abschrecken und finden in der Regel eine Möglichkeit, wieder erwerbstätig zu werden. Dies zeigt sich etwa darin, dass nur eine Minderheit erst später oder gar nicht mehr ins Erwerbsleben einsteigen möchte. Es kann also das Fazit gezogen werden, dass gegenwärtig die grosse Mehrheit mit einem Wiedereinstiegswunsch diesen schafft. Allerdings hat eine kleine Gruppe trotz unterstützenden Angeboten bisher keinen Erfolg.

Ausgehend vom Nationalrat ist der Bundesrat über zwei Motionen beauftragt worden, den beruflichen Wiedereinstieg von Personen, die sich oft aus familiären Gründen aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen, zu erleichtern. Die Motion Meier-Schatz sieht dafür das Instrument des Bildungsgutscheines vor, die Motion van Singer will Wiedereinstiegsfonds errichten. Nachdem der Bundesrat in der Sommersession 2015 eine Ablehnung beantragt hat, sind beide Motionen, die seit mehr als zwei Jahren hängig waren, im Nationalrat abgeschrieben worden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut über die Erledigung dieser Motionen. Er ist überzeugt, dass sich ein erfolgreicher Wiedereinstieg nicht auf die finanzielle Unterstützung von Wiedereinstiegskursen durch den Staat reduzieren lässt. Vielmehr ist eine Wiederaufnahme der Beschäftigung das Ergebnis eines Zusammenwirkens von Konjunktur, fachlichen- und persönlichen Herausforderungen sowie den Herausforderungen des Arbeitsumfeldes. Zudem ist die öffentliche Hand bei der Optimierung von familienergänzenden Tagesstrukturen gefordert, derweil die Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern müssen.

Die Bildungsaspekte des beruflichen Wiedereinstiegs sind im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Weiterbildungsgesetzes (WebiG, Inkraftsetzung: 1. Januar 2017) sowie von Artikel 32 / Abs. 2 Ziff. b des Berufsbildungsgesetzes untersucht worden. Dabei konnte ein genereller staatlicher Handlungsbedarf bezüglich Finanzierung nicht festgestellt werden. Denn für Personen mit einem postobligatorischen Abschluss (z.B. Berufslehre) oder höherer Qualifikationen bestehen in der Regel aufgrund des überwiegend privaten Nutzens (seitens Arbeitnehmer wie Arbeitgeber) ausreichend Anreize zur Weiterbildung, so dass staatliche Regulierungen oder Unterstützungsmassnahmen nicht erforderlich sind.

Da bei Wiedereinsteigern oft eher fachliche Defizite geortet werden, ist überdies ein vielfältiges und bedürfnisbezogenes Weiterbildungsangebot von besonders betroffen Berufsverbänden und ihren Bildungsinstitutionen entstanden («Hilfe zur Selbsthilfe»). Die Regelstrukturen des beruflichen Aus- und Weiterbildungssystems bieten darum bereits jetzt gute Bedingungen, um diese Wechsel zu unterstützen. Dass zudem die Unternehmen gefordert sind, versteht sich etwa vor dem Hintergrund des demografischen Wandels von selbst.