Weiterhin keine Einsprachen bei der Einstufung von Berufsabschlüssen

26. September 2017 News

Entscheide des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zur Einstufung von Berufsabschlüssen sollen nach dem Willen des Ständerates auch in Zukunft abschliessend sein. Die Motion, wonach das Verfahren hätte geändert werden sollen, wurde im Rat abgelehnt. Das ist zweifellos richtig. Berufsbildungsabschlüssen sind dann transparent und verständlich, wenn die Abschlüsse im Gesamtsystem aller Bildungsabschlüsse korrekt, kohärent und logisch eingeordnet sind.

Eine von Nationalrat Aebischer im März 2015 eingereichte Motion (15.3157) sah vor, die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (V-NQR-BB) vom 1. Oktober 2014 so anzupassen, dass Einstufungsentscheide des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) rechtlich angefochten oder an eine Ombudsstelle weitergezogen werden können. Damit wollte der Motionär die rechtliche Stellung der Trägerschaften von beruflichen Grundbildungen und höheren Berufsbildungen gegenüber dem SBFI stärken. In der Motions-Begründung wurde die Konsensfindung und Zusammenarbeit zwischen Behörden und Trägerschaften zwar ebenfalls in den Vordergrund gestellt. Wenn eine Behörde jedoch abschliessend und ohne Einsprachemöglichkeit entscheiden könne, hätte dies laut Motionär nichts mehr mit Verbundpartnerschaft zu tun.

In seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 folgte der Bundesrat dieser Ansicht nicht und stellte sich dagegen, das bewährte, konsensorientierte Verfahren bei der Einstufung von Berufsabschlüssen in Frage zu stellen. Der Nationale Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR Berufsbildung) stärke die Transparenz und Verständlichkeit von Schweizer Berufsabschlüssen im In- und Ausland. Die Instrumente und Prozesse des NQR Berufsbildung würden verbundpartnerschaftlich entwickelt und verabschiedet. Die Einordnung der Berufsabschlüsse in den NQR Berufsbildung und die Erstellung der Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze werden gemäss Stellungnahme von der jeweiligen Trägerschaft vorgenommen und beim SBFI eingereicht respektive beantragt. Auf Basis einer Konsistenzprüfung des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung entscheidet das SBFI über die definitive Einordnung. Entstehen zwischen der Trägerschaft und dem SBFI Differenzen bezüglich der Einordnung, sind Konsensgespräche vorgesehen. Eine definitive Einstufung des Abschlusses in der NQR Berufsbildung findet laut Bundesrat nur statt, wenn ein Konsens zwischen den Verbundpartnern gegeben ist. Mit diesem Verfahren würden einseitige und ungenügend abgestützte Entscheide vermieden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet diese Argumentation als schlüssig. Das Ziel der erhöhten Transparenz und Verständlichkeit von Bildungsabschlüssen ist mit der Einordnung des nationalen Qualifikationsrahmens verknüpft. Nur wenn die Bildungsabschlüsse im Gesamtsystem korrekt, kohärent und logisch sind, wird Vertrauen geschaffen. Dies wird nicht mit einem Klagerecht oder Ombudsstellen erreicht – wie es die Motion wollte -,  sondern mit einer umsichtig handelnden Bundesbehörde und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Trägerschaften und SBFI.