Unnötige staatliche Weiterbildungsfinanzierung für ältere Arbeitnehmende

15. November 2016 News

Der Bundesrat will die Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden finanziell unterstützen, um deren Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten. Allerdings gibt es keine Fakten, die nahelegen, dass dafür Steuergelder nötig wären. Auch ist völlig unklar, wie die Unterstützung angepackt werden soll. Klar ist lediglich, dass man die Sozialpartner mit an Bord haben möchte.

Der Bundesrat hat dem zuständigen Amt den Auftrag erteilt, bis im April 2017 ein Konzept zu erarbeiten, wie geringqualifizierte und insbesondere ältere Arbeitnehmende bei der Weiterbildung finanziell zu unterstützen sind. Dies tat er offenbar unter dem Druck der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und des Versprechens der Fachkräfteinitiative, dass inländische Fachkräftepotenzial noch stärker als bisher auszuschöpfen.

Bemerkenswert ist allerdings, dass die Bildungsforschung keinen generellen finanziellen Förderungsbedarf in der Personengruppe der älteren Arbeitnehmenden erkennen kann. Zwar ist es wichtig, dass sich diese Personen – möglichst in Absprache und mit Unterstützung ihrer Arbeitgeber – gezielt weiterbilden und ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten. Ein finanzieller Zustupf von der öffentlichen Hand lässt sich, neben der vorhandenen Steuerabzugsmöglichkeit, aber kaum rechtfertigen.

Im Rahmen der ausführlichen Debatte für ein Weiterbildungsgesetz, das erst Anfang 2017 in Kraft treten wird, konnte man zusätzlichen staatlichen Handlungsbedarf lediglich bei der eng begrenzten Zielgruppe der Personen mit mangelhaften Grundkompetenzen bzw. fehlendem nachobligatorischem Abschluss eruieren. Richtigerweise werden die Behörden denn auch bei dieser Zielgruppe in den nächsten Jahren ansetzen. Für ältere Mitarbeitende mit nachobligatorischem Abschluss oder höherer Qualifikation indes bestehen in der Regel aufgrund des überwiegenden privaten Nutzens – arbeitnehmer- wie arbeitgeberseitig – ausreichend Anreize zur Weiterbildung, als hier staatliche Regulierungen oder Unterstützungsmassnahmen erforderlich wären.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband sind gezielte Weiterbildungen sowie vorgängige Standortbestimmungen gerade in der Mitte des Erwerbslebens wichtig. Hier ist sowohl die Eigenverantwortung der Einzelnen als auch eine sinnvolle Personalpolitik der Arbeitgeber gefordert. Die öffentlichen Berufs-, Laufbahn- und Studienberatungen sowie die gut funktionierenden regionalen Arbeitsvermittlungszentren leisten dazu wichtige Beiträge, die eventuell noch zu optimieren sind. Ungezielte staatliche Finanzierungen der Weiterbildung für eine Zielgruppe, die in der Regel keine finanziellen Probleme hat, wären verfehlt.

Das Thema wird auch die Arbeitgeber tangieren. Für den Bund stehen offenbar drei Unterstützungsinstrumente zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung älterer Arbeitnehmender im Vordergrund: Bildungsgutscheine, Massnahmen der Arbeitslosenversicherung und insbesondere Weiterbildungsfonds auf Branchenebene. Vor allem über letztere wird der Bund zweifellos auch die Arbeitgeber zur Kasse bitten.