Treffende englische Titel in der Berufsbildung

12. März 2015 News

Für die schweizerischen Abschlüsse der Berufsbildung werden international verständliche englische Titelübersetzungen immer wichtiger. Ein vom Bund eingesetzter runder Tisch hat sich nun auf neue Bezeichnungen verständigt, die künftig die anerkannten Diplome ergänzen sollen.

Die schweizerische Berufsbildung mit ihren Abschlussbezeichnungen wie den eidgenössischen Diplomen und Fachausweisen stellt im internationalen Vergleich eine Ausnahmeerscheinung dar. Die Einordnung und Anerkennung dieser Abschlüsse in ausländischen Bildungssystemen ist darum eine Knacknuss. In einer zunehmend grenzüberschreitend vernetzten Wirtschaftswelt gewinnen aber international verständliche englische Titelübersetzungen an Bedeutung. Berufs- und Abschlussbezeichnungen müssen so gewählt werden, dass sie die wesentlichen Informationen über die berufliche Tätigkeit enthalten und klarstellen, dass es sich um anerkannte Abschlüsse auf einer bestimmten Bildungsstufe handelt. Der Bund hat sich dieser Aufgabe angenommen und im Februar einen runden Tisch mit Vertretern von Bund, Kantonen und Verbänden einberufen, unter ihnen der Schweizerische Arbeitgeberverband.

Dieser runde Tisch hat inzwischen interessante Lösungsansätze aufgezeigt:

  • Die wichtigste Komponente bei der Übersetzung bildet – naheliegend in der Berufsbildung – die eigentliche «Berufsbezeichnung» wie etwa «HR-Fachmann / HR-Fachfrau». Diese Bezeichnung und deren Übersetzung obliegen den Trägerschaften, welche sich ja selber als Berufsverbände bezeichnen.
  • Die zweite Komponente bildet die sogenannte «Abschlussbezeichnung». Diese bringt die staatliche Anerkennung, die Bildungsstufe, den Bildungstyp und allenfalls die verleihende Institution zum Ausdruck.
  • Über den Zusatz «certified» (allenfalls «licenced») sowie «federal» kann die staatliche Anerkennung hervorgehoben werden.
  • Da der Bildungstyp der höheren Berufsbildung international nicht bekannt ist, sollte die Bildungsstufe «Higher Education» betont werden.
  • Die Bezeichnung für höhere Berufsbildung («Professional Education and Training – PET») sollte besser mit «Professional Education» übersetzt werden. Der Zusatz «Training» wird dem Anspruch der höheren Berufsbildung nicht gerecht.

Bei Anwendung dieser Prinzipien könnte der Abschluss einer HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis mit «Certified HR Specialist with Federal Diploma of Higher Education» übersetzt werden. Analog könnte sich ein diplomierter Leiter Human Resources künftig als «Certified HR Manager with advanced Federal Diploma of Higher Education» ausweisen. In den Diplomzusätzen und Zeugniserläuterungen würden, neben der Kompetenzbeschreibung, weitere wichtige Informationen wie der Bildungstyp und Angaben zur differenzierten Bildungsstufe beigefügt.

Die Stossrichtung des runden Tisches ist vielversprechend. Es geht nun darum, diese Ansätze zu verfeinern und in den Regelstrukturen der Berufsbildungspolitik zu diskutieren. Der Zeitplan ist jedoch relativ eng, da bereits ab Herbst die ersten Diplomzusätze und Zeugniserläuterungen erstellt werden sollten.