Subjektorientierte Förderung der höheren Berufsbildung: Vorsicht bei der Mitarbeiterunterstützung

11. Juli 2017 News

Ab 2018 erhalten Absolventen von Vorbereitungskursen auf eidgenössische Prüfungen eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand. Diese Massnahme greift aber nur, wenn die Teilnehmer die Kursgebühren selber an den Kursanbieter überweisen. Das zwingt die Arbeitgeber, ihre finanzielle Beteiligung ihren Mitarbeitern zukommen zu lassen, statt die Kurskosten direkt zu übernehmen.

Um die Absolventen von eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen systematisch und verstärkt finanziell zu unterstützen, führt der Bund ein neues, subjektorientiertes Fördersystem ein. Dies ist angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels zu begrüssen. Die Einführung des neuen Systems setzt jedoch ein Umdenken bei Teilnehmern, Kursanbietern und auch bei Arbeitgebern voraus, die ihre Mitarbeiter finanziell bei der Weiterqualifikation unterstützen. Die Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) stellt Informationen für Arbeitgeber und ihre Verbände, Kursabsolventen und Kursanbieter zur Verfügung.

Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden massgeblich bei der Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen. Ein Viertel der jährlich rund 17’000 Absolventen wird sogar vollständig durch deren Arbeitgeber kompensiert. Die neue Unterstützung durch den Bund fällt in der Regel höher aus als bisher und geht direkt an die Absolventen, wenn diese eine eidgenössische Prüfung absolviert haben.

Die Arbeitgeber sind gut beraten, ihr finanzielles Engagement dem Mitarbeiter direkt zu überweisen und keine Zahlungen an die Kursanbieter vorzunehmen. Kostet beispielsweise ein Kurs 12’000 Franken und beteiligt sich der Arbeitgeber mit 4000 Franken und der Bund mit 50 Prozent an den Kosten des Teilnehmers, so liegt die Belastung des Mitarbeiters nach der Subvention entweder bei 2000 oder bei 4000 Franken – je nachdem, ob die Zahlung alleine über den Teilnehmer oder auch über seinen Arbeitgeber abgewickelt wurde. Dieses Beispiel stammt aus dem Informationsblatt des Bundes zur Drittfinanzierung.

Alle Informationen des SBFI setzen voraus, dass der Bundesrat im Herbst 2017 eine entsprechende Verordnung erlässt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich dafür ein, dass auch Zahlungen, die der Arbeitgeber an Kursanbieter vornimmt, bei der Subventionierung berücksichtigt werden, um sie nicht unnötig über die Teilnehmer umzuleiten – besonders dann, wenn die Arbeitgeber die gesamte Finanzierung übernehmen.