Nötige Anpassung des Jugendarbeitsschutzes

24. Januar 2018 Vernehmlassungen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bereitet eine kleine, aber wichtige Änderung beim Jugendarbeitsschutz vor: Jugendliche unter 18 Jahren sollen ihren erlernten Beruf ausüben können, auch wenn er gewisse «gefährliche Arbeiten» beinhaltet. Bis anhin war dies für unter 18-Jährige generell verboten. Die Arbeitgeber begrüssen diese Änderung.

Bei den zweijährigen beruflichen Grundbildungen kommt es vor, dass Absolventen zwar einen Beruf gelernt haben, diesen aber bis zur Vollendung des 18. Altersjahrs nicht ausüben dürfen. Der Jugendarbeitsschutz erlaubt zwar während der beruflichen Ausbildung alle Tätigkeiten – auch sogenannte «gefährliche» – nach der Ausbildung gilt für unter 18-Jährige jedoch ein generelles Verbot solcher Arbeiten. Das verhindert bei Jugendlichen unter 18 Jahren teilweise einen nahtlosen Übergang von einer beruflichen Grundbildung zum Stellenantritt.

Diese Gesetzeslücke soll mit den neuen Bestimmungen beim Jugendarbeitsschutz auf den 1. Mai 2018 geschlossen werden, um den Unternehmen Rechtssicherheit und den Jugendlichen einen nahtlosen Übergang in die Arbeitswelt zu bieten. Das Seco hört dazu die beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bis Mitte Februar an. Aus Sicht der Arbeitgeber ist die Anpassung unbestritten nötig. Bereits 2014 wurden in der Berufslehre die Schulung und Instruktion im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verstärkt, und die Anforderungen für die Lehrbetriebe sind seither erneut gestiegen.