Kinderbetreuung: Vorlage des Bundesrats wirkt kaum gezielt und nachhaltig

20. Januar 2016 Vernehmlassungen

Der Bund möchte mit der Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung negative Erwerbsanreize für Eltern vermindern. Diese Zielsetzung ist richtig. Die beabsichtigte generell höhere Subventionierung der Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand – verbunden mit einem allfälligen Beitragszwang der Arbeitgeber – ist aber der falsche Weg.

Angesichts der demografischen Entwicklung und der Begrenzung der Zuwanderung ist es für die Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung, das inländische Potenzial an Arbeitskräften zu fördern. Ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen trägt dazu bei, indem es die Erwerbstätigkeit von Eltern unterstützt. Die Absicht des Bundesrats, negative Erwerbsanreize im System der familienergänzenden Kinderbetreuung zu vermindern, ist daher zu begrüssen.

Die Vernehmlassungsvorlage zielt hauptsächlich darauf ab, die Subventionierung der familienexternen Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand pauschal zu erhöhen und den Kantonen Anreize zu geben, die Arbeitgeber zu gesetzlichen Lohnbeiträgen an die Kinderbetreuung zu verpflichten. Davon sind aber keine gezielten und nachhaltigen Erwerbsanreize zu erwarten. Eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Mitfinanzierung von familienexternen Tagesstrukturen ist entschieden abzulehnen. Sie würde das bestehende Engagement der Unternehmen bestrafen und den Produktionsfaktor Arbeit durch zusätzliche Lohnnebenkosten in einer wirtschaftlich schwierigen Situation belasten.

Die in der Vorlage vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern können von den Arbeitgebern hingegen begrüsst werden. Insbesondere der Ausbau von schulergänzenden Kinderbetreuungs-Möglichkeiten in Randzeiten (abends, in den Ferien etc.) scheint vielerorts noch nötig.

Die interne Vernehmlassung hat zudem gezeigt, dass der Bund zur Erhöhung der Erwerbsanreize im System der familienergänzenden Kinderbetreuung vor allem bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kinderdrittbetreuungs-Kosten ansetzen sollte.