Kinderbetreuung: Bund will Arbeitgeber in die finanzielle Pflicht nehmen

18. September 2015 News

Der Bund möchte die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern. Bei der Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung geht es ihm aber offensichtlich vor allem darum, die Arbeitgeber in die finanzielle Pflicht zu nehmen. Es kann aber nicht die Rolle der Unternehmen sein, Infrastrukturen für die Kinderbetreuung – etwa über Lohnbeiträge – zusätzlich zu den üblichen Steuern mitzufinanzieren.

Der Schweizer Wirtschaft mangelt es an richtig qualifizierten Arbeitskräften. Deshalb ist sie an einer möglichst guten Ausschöpfung des hiesigen Arbeitsangebots interessiert. Eine der Massnahmen, um die Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu fördern, ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu braucht es vorab bedarfsgerechte, familien- bzw. schulergänzende Tagesstrukturen. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus richtig, dass sich der Bund über eine zeitlich begrenzte Anstoss- und Projektfinanzierung an der Entwicklung einer erwerbskompatiblen familienergänzenden Kinderbetreuungsinfrastruktur beteiligt, obwohl die eigentlichen Zuständigkeiten korrekterweise bei den Kantonen und Gemeinden liegen.

Überhaupt nicht einzusehen ist jedoch, dass nun der Bund über finanzielle Anreize durch die Hintertür versucht, die Kantone und Gemeinden zu einer gesetzlichen Mitfinanzierung der Arbeitgeber zu bewegen, wie das heute in lediglich drei Kantonen der Westschweiz der Fall ist.

Das Vorgehen des Bundes läuft im Kern der Zweckbestimmung des Gesetzesvorschlags entgegen, Familie, Erwerbstätigkeit und Ausbildung miteinander zu vereinbaren. Denn die Regelung ist einseitig, indem sie die Erwerbstätigkeit verteuert und die unternehmerische Tätigkeit mit weiteren bürokratischen Kosten belastet. Die Begründung einer finanziellen «Gegenleistung» der Unternehmen für Vorteile, die sie aus einer familienergänzenden Betreuungsinfrastruktur ziehen, würde für eine Vielzahl von öffentlichen Infrastrukturleistungen zutreffen, die mit allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.

Bei der Finanzierung von familienergänzender Kinderbetreuung sind primär die Eltern und die Gemeinden in der Pflicht. Die Arbeitgeber fördern demgegenüber die Vereinbarkeit von Beruf und Familie über die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen. Viele Unternehmen bieten zudem individuelle Unterstützung für ihre Mitarbeitenden mit Betreuungspflichten an oder unterhalten selber entsprechende Infrastrukturen. Würde es dem Bund effektiv darum gehen, die Drittbetreuungskosten für die Eltern zu senken, müsste er vorrangig steuerliche Massnahmen (Abzugsfähigkeit von Kinderdrittbetreuungskosten) ergreifen.