Der Ständerat lehnt die Motion von Nationalrat Aebischer «Finanzierung der Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen» mit der Begründung ab, dass sie schon erfüllt wird. Die geforderte Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes, mit der die öffentliche Finanzierung von Vorbereitungskursen in der höheren Berufsbildung verbessert werden soll, ist auf gutem Weg: Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich bereits in der Vernehmlassung positiv dazu geäussert und begrüsst auch die inzwischen vom Bundesrat bestätigten Eckwerte des Gesetzesvorschlags.
Dieser sieht vor, dass Teilnehmende von Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen künftig vom Bund direkt finanzielle Beiträge an ihre Kurskosten erhalten. Dafür werden die öffentlichen Beiträge für Absolventen der höheren Berufsbildung erhöht. Diese neue Regelung stellt die Gleichbehandlung von Kursteilnehmern unabhängig des Wohnkantons bzw. des Schulstandorts sicher. Die Finanzierung wird unter dem Strich einfacher, fairer und transparenter.
Die Motion ist damit obsolet geworden. Bei der anstehenden Umsetzung der Gesetzesrevision ist insbesondere zu beachten, dass die höhere Beteiligung der öffentlichen Hand an den Kosten der höheren Berufsbildung nicht auf Kosten der beruflichen Grundbildung geht. Ausserdem soll das Engagement des Bundes maximal die Hälfte der Kurskosten seitens der Teilnehmenden decken.