Gegen unnötige Verrechtlichung bei der Einstufung von Berufsabschlüssen

20. Juni 2017 News

Die vorberatende Kommission des Ständerats (WBK-S) hat einen Vorstoss einstimmig abgelehnt, der eine stärkere rechtliche Stellung der Verbände bei der Einstufung von Bildungsabschlüssen in den nationalen Qualifikationsrahmen vorsieht. Dies zu Recht, denn für die Arbeitgeber dürfte die Aussagekraft von Bildungsabschlüssen abnehmen, sobald Anwälte für Partikularinteressen im Spiel sind.

Die Motion 15.3157 verlangt rechtliche Einsprachemöglichkeiten und die Einrichtung einer Ombudsstelle, wenn die Trägerschaften der Berufe Berufsbildungsabschlüsse im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) einstufen. Die Unterstützer der Motion stören sich am Verfahren der Einstufung: Die Trägerschaften haben zwar ein Antragsrecht, der abschliessende Entscheid obliegt jedoch – nach einer Expertenkonsultation und einem Konsensverfahren – dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Der Nationalrat hatte als Erstrat diesen Vorstoss unterstützt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stellt sich – wie auch der Bundesrat – gegen diese Motion. Die Zusammenarbeit in der Berufsbildung basiert auf der Konsensfähigkeit der Akteure. Um Entscheide rechtssicher und im Sinne des Gesamtsystems zu fällen, übernimmt der Bund jedoch in wesentlichen Fragen die Entscheidungsverantwortung. Beispielsweise erlässt er auf Antrag der Organisationen der Arbeitswelt (Verbände, Trägerschaften) die mehr als 200 Bildungsverordnungen über die berufliche Grundbildung (z.B. Berufslehre Kauffrau / Kaufmann EFZ). Diese zentrale Aufgabe führt der Bund seit Jahren ohne Ombudsstellen oder andere Regulierungen aus.

Um das Vertrauen in den Qualifikationsrahmen zu stärken sowie das elementare Ziel von transparenten und international verständlichen Bildungsabschlüssen zu erreichen, müssen die Abschlüsse im Gesamtsystem aller Bildungsabschlüsse korrekt, kohärent und logisch eingeordnet werden. Dies wird aus Sicht der Arbeitgeber weder durch ein Klagerecht noch eine Ombudsstelle gewährleistet, sondern durch eine umsichtig und kooperativ agierende Bundesbehörde. Der Entscheid über die Motion liegt nun beim Ständerat.