Eidgenössische Prüfungen – für ein flexibles Prüfungssystem

29. September 2016 Medienbeiträge

Es ist bedenklich, dass bei den Berufsprüfungen der Trumpf der freien und bedürfnisgerechten Vorbereitung verspielt werden könnte. Diese Meinung vertritt Jürg Zellweger, Ressortleiter Bildung und berufliche Aus- und Weiterbildung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, in seinem Gastkommentar in der NZZ.

Gegen 17’000 Personen schliessen jährlich eine der 220 Berufsprüfungen oder eine der 170 höheren Fachprüfungen erfolgreich ab und empfehlen sich damit für einen Karriereschritt. Das Angebot an eidgenössischen Abschlüssen in der höheren Berufsbildung reicht vom archäologischen Grabungstechniker mit eidgenössischem Fachausweis bis zum Zollfahnder mit eidgenössischem Diplom. Staatlich geregelt sind die Abschlussprüfungen, nicht hingegen die Vorbereitung dazu. Der bewusste Verzicht auf staatliche Regulierung der Vorbereitungskurse hat aber zusammen mit den kantonalen Zuständigkeiten zu einem Wildwuchs an Subventionen im Kurswesen geführt.

Unabhängig vom Prüfungserfolg
Der Bund will diesen Subventionsdschungel ausforsten. Deshalb hat er zusammen mit den Kantonen und Sozialpartnern ein neues System entwickelt, das geordnete Verhältnisse schaffen und die Kursteilnehmer stärker, fairer und transparenter finanziell entlasten soll. Dabei verzichtet er zu Recht weiterhin auf eine inhaltliche oder formelle Regulierung der Kurse. Hingegen sollen Teilnehmer nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung künftig einen Teilbetrag (bis maximal die Hälfte) ihrer nachgewiesenen Kurskosten für die Vorbereitung vom Bund zurückerhalten – unabhängig vom Prüfungserfolg. Wichtig zu wissen ist, dass von den 300 Millionen Franken Marktvolumen für Vorbereitungskurse laut Schätzungen lediglich 50 bis 60 Millionen Franken durch die öffentliche Hand beigesteuert werden. Dieses starke private Engagement ist auch für den Erfolg des Systems verantwortlich, denn Teilnehmer, ihre Arbeitgeber und auch Verbände wissen am besten, welche Bildungsinvestitionen sich auf dem Arbeitsmarkt auszahlen.

In der Herbstsession ist im Parlament eine Kontroverse über die Modalitäten bei der Auszahlung der künftig vorgesehenen 135 Millionen Franken für diesen Bildungstyp entbrannt. Dabei wurde eine sogenannte Vorfinanzierungslücke heraufbeschworen: Der Wegfall bisheriger Subventionen an Kursanbieter verteuere die Kursteilnahme derart (man schätzt Aufschläge von 25 Prozent), dass Kandidaten trotz der Möglichkeit höherer nachträglicher Rückerstattungen von einer Kursteilnahme absehen würden. Um dies zu verhindern, müsse die Subventionierung an die Teilnahme von Kursen statt an die Absolvierung von eidgenössischen Prüfungen geknüpft werden. Der Ständerat hatte Gehör für diese Argumentation und entschied, dass die Beiträge der öffentlichen Hand mindestens jährlich ausbezahlt werden müssen.

 

Das erfolgreiche Absolvieren einer eidgenössischen Prüfung ist äusserst rentabel. Nach einer Investition von etwa 9000 Franken (Berufsprüfung) bzw. 13’000 Franken (höhere Fachprüfung) können bei erfolgreichem Abschluss Lohnzuwächse zwischen 600 und 1200 Franken monatlich erwartet werden.

Die Bedenken des Ständerats sind indessen ungerechtfertigt. Das erfolgreiche Absolvieren einer eidgenössischen Prüfung ist nämlich äusserst rentabel. Nach einer Investition von etwa 9000 Franken (Berufsprüfung) bzw. 13’000 Franken (höhere Fachprüfung) können bei erfolgreichem Abschluss Lohnzuwächse zwischen 600 und 1200 Franken monatlich erwartet werden. Es ist also schwer vorstellbar, dass sich die Kandidaten von der artikulierten Vorfinanzierungsthematik abhalten lassen. Zudem haben die üblicherweise voll erwerbstätigen Kursteilnehmer kaum mit finanziellen Problemen zu kämpfen und können auf die Unterstützung ihrer Arbeitgeber zählen.

Allein schon angesichts dieser ökonomischen Fakten ist der Ständerat auf dem Holzweg. Hinzu kommt, dass seine Therapie äusserst riskant ist. Die Subventionsauszahlung an eine freiwillige und undefinierte Kursteilnahme statt an die hoheitliche Prüfung zu knüpfen, würde das einfache Konzept des Bundesrates völlig untergraben und zwangsläufig zu einer Regulierungsflut im Kurswesen führen. Was mit der Identifikation von beitragsberechtigten Kursen anfängt, führt über das Feilschen um die Zahl der Lektionen letztlich zur staatlichen Akkreditierung mit einem bürokratischen Kontrollapparat zur Überwachung des Ausbildungsverlaufs bei den Kursteilnehmern.

Am bedenklichsten ist jedoch, dass der Trumpf des Prüfungssystems – die freie und bedürfnisgerechte Vorbereitung – mit der vom Ständerat vorgesehenen Subventionspraxis verspielt würde. Eine staatlich gelenkte, normierte Bildungsbürokratie kann weder den breitgefächerten Bedürfnissen gerecht werden noch dynamisch genug auf den sich stetig verändernden Arbeitsmarkt reagieren. Genau das stellen hingegen die privaten, verbandlichen oder öffentlichen Träger tagtäglich unter Beweis: Sie bieten für die knapp 400 Abschlüsse deutlich über 1000 Kursangebote an, sie wissen, dass Quereinsteiger anders betreut werden müssen als Fachspezialisten, sie führen je nach Wunsch Präsenz- oder E-Learning-Kurse durch, und sie ermöglichen Karrierewege bei unterschiedlichster Vorbildung.

Arbeitsmarktnähe fördern
Wenn die Räte ihre Differenzen bei den Auszahlungsmodalitäten bereinigen, wird entscheidend sein, dass die ganz besondere Flexibilität und Arbeitsmarktnähe der Prüfungen – trotz erhöhter öffentlicher Beteiligung – gefördert wird. Bundesrat und Nationalrat wollen dazu auf die freie, bedürfnisgerechte Vorbereitung auf anerkannte Abschlüsse sowie auf das hohe private Engagement setzen. Der Ständerat ist gut beraten, nicht von diesem Weg abzuweichen.

Der Gastkommentar von Jürg Zellweger ist in der NZZ erschienen.