Bundesrat will Bildungsoffensive für Geringqualifizierte und Ältere

13. April 2017 News

Nach dem Willen des Bundesrats sollen Geringqualifizierte und ältere Mitarbeitende bei der Weiterbildung besonders unterstützt werden. Die Zielgruppen sind allerdings schwierig zu erreichen, und der Handlungsbedarf ist nicht klar ausgewiesen. Der Bund setzt auch auf die Berufsbildung sowie die Verbände.

Der Bundesrat möchte auf Basis des Berufsbildungsgesetzes ein Programm für die Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Bereich der Grundkompetenzen entwickeln. Damit sollen den Anforderungen aus der Digitalisierung der Wirtschaft begegnet und der Forderung nach einer noch besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials entsprochen werden. Die Massnahmen sollten es Geringqualifizierten und besonders älteren Mitarbeitenden erleichtern, im Erwerbsleben zu bleiben. Bis im November 2017 sollen die Konzepte und die Finanzierung geklärt sein. Zudem soll abgeklärt werden, wieweit arbeitsmarktliche Massnahmen aus der Arbeitslosenversicherung für strukturell bedingte berufliche Umorientierungen opportun sind.

Ältere Arbeitnehmende sind weniger häufig arbeitslos als ihre jüngeren Kolleginnen und Kollegen. Allerdings dauert es länger, bis Arbeitskräfte ab Mitte Fünfzig eine neue Stelle gefunden haben. Daher ist der Ansatz richtig, die Arbeitsmarktfähigkeit über eine verbesserte Qualifikation zu stärken. Dass sich aus dieser Altersgruppe weniger weiterbilden als Jüngere, liegt weniger an den finanziellen Möglichkeiten dieser Altersgruppe als an den eigenen Vorstellungen und Perspektiven der beruflichen Tätigkeit für die nächsten Jahre.

Angesichts der schwierigen Ausgangslage empfiehlt es sich, nicht über gross angelegte Programme, sondern über befristete Projekte das Umfeld für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmende zu verbessern. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die anvisierten Zielgruppen über staatlich finanzierte Programme kaum erreicht werden. Zudem dürfen die Unternehmen und die freiwilligen Weiterbildungsorganisationen der Verbände und Sozialpartner nicht überfordert werden: Diese stehen im Dienste ihrer Unternehmen und ihrer Belegschaft, fördern die Branchenproduktivität und können kaum auf politisch erwünschte Programme eintreten, die keinen ausgewiesenen Bedarf abdecken.

Bei der Gruppe der tatsächlich geringqualifizierten Personen mit Lücken in Grundkompetenzen sollte eigentlich das neue, ab diesem Jahr in Kraft getretene Weiterbildungsgesetz greifen – flankiert von kantonalen Aktionen. Die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen ist zwar das Herzstück dieses Gesetzes. Allerdings sind die Mittel derzeit sehr begrenzt, und es müssen noch erste Erfahrungen gesammelt werden.

Eine Finanzierung von Massnahmen zugunsten von Älteren über das Berufsbildungsgesetz darf – wie vom Bundesrat vorgesehen – die bestehenden Angebote der beruflichen Grundbildung sowie die geplante verbesserte Unterstützung der höheren Berufsbildung nicht beeinträchtigen. Gegebenenfalls sind Zusatzkredite zu gewähren.