Bisherige Steuerung der Berufsbildung – bewährt

11. Dezember 2015 News

Der Ständerat versenkt eine Motion, die den Einfluss des Bundes auf die Berufsbildungsaktivitäten der Kantone erhöhen wollte. Dass die Motion scheiterte, ist richtig. Das heutige System hat sich bewährt.

Der Ständerat will die Berechnungsart der Pauschalbeiträge des Bundes an die Kantone für deren Aufwendungen in der Berufsbildung beibehalten. Eine Motion, welche die Berechnung neu definieren und dadurch den Einfluss des Bundes auf die Berufsbildungsaktivitäten der Kantone erhöhen wollte, ist damit vom Tisch.

Der Arbeitgeberverband sieht ebenfalls keinen Anlass, die bisherige Berechnungsart zu ändern. Das heutige Gesetz fördert bei den Kantonen einen eigenverantwortlichen und gezielten Mitteleinsatz. Die Regelung bewegt sich somit nahe an den regionalen Bedürfnissen. Die Erfahrungen zeigen zudem, dass die bisherige Berechnung der Pauschale einfach und zweckmässig ist. Der Bund beteiligt sich heute zu rund einem Viertel an allen öffentlichen Berufsbildungs-Ausgaben.

Wäre die Motion angenommen worden, so hätte sich die bisherige «leistungsorientierte» Pauschale hin zu einem komplizierten Fördersystem für isolierte Einzelmassnahmen bewegt. Die Steuerung der Berufsbildungs-Aufgaben wäre politisiert worden und hätte sich von den regionalen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entfernt.