Der Nationalrat hat eine Motion seiner Bildungskommission angenommen, die den Bund beauftragt, Fragen der Finanzierung von Integrationsleistungen im Bildungsbereich für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene zu klären. Diese Personen im Alter von 16 bis 25 Jahren haben ihre Schulzeit in einem anderen Land durchlaufen und verfügen bei Ankunft in der Schweiz häufig nicht über einen nachobligatorischen Bildungsabschluss. Ein solcher Abschluss könnte ihnen jedoch einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben ermöglichen und verhindern, dass sie vom Sozialsystem abhängig werden.
Grundsätzlich ist das Schweizer Bildungssystem gut gerüstet, um diese Zugewanderten aufzunehmen. Dies ist aber mit Mehrkosten verbunden. So wird es in vielen Fällen nötig sein, den Jugendlichen überhaupt erst die Voraussetzungen – zum Beispiel eine Landessprache – zu vermitteln, damit sie eine Ausbildungs- oder Praktikumsstelle in einem Betrieb antreten können. Während der Ausbildung wird es ausserdem darum gehen, diese Personen besonders zu betreuen und die Ausbildungsbetriebe zu entlasten.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst vor diesem Hintergrund den Entscheid des Nationalrats: Es ist angezeigt, dass der Bund mit den Kantonen die Umsetzungs- und Finanzierungsfragen an der Schnittstelle zwischen Integrations- und Bildungspolitik klärt. Denn der notwendige Zusatzaufwand für die Ausbildung spät zugewanderter Jugendlicher darf nicht auf Kosten der Qualität der Bildung gehen.