Berufsmaturität: Gegenseitige Verständigung bewährt sich

2. März 2016 News

Der Nationalrat lehnt eine Motion ab, welche die Lehrbetriebe verpflichten will, ihren Lernenden den Besuch des Berufsmaturitäts-Unterrichts zu erlauben. Heute bedingt dies das gegenseitige Einvernehmen zwischen Ausbildungsbetrieb und Lernenden im Lehrvertrag. Diese Regelung hat sich bewährt: Sie bringt Klarheit, Verbindlichkeit und fördert die Unterstützung durch die Lehrbetriebe.

Die Berufsmaturität gilt es weiterhin zu stärken. Geeigneten Jugendlichen soll der Erwerb der Berufsmatura – möglichst gleichzeitig mit der beruflichen Grundbildung – ermöglicht werden. In den letzten Jahren war die Entwicklung durch Wachstum geprägt: Wurden 2004 knapp 10’000 Berufsmaturitäts-Zeugnisse ausgestellt, so waren es 2013 knapp 14’000. Allerdings wird die Berufsmatura tendenziell vermehrt erst im Anschluss an die berufliche Grundbildung erworben.

Eine Motion wollte diesem Trend mit einer Gesetzesänderung entgegentreten: Die Lernenden in einer dualen beruflichen Grundbildung sollten das Recht haben, während ihrer Grundbildung den Unterricht der integrierten Berufsmaturität zu besuchen. Heute bedingt dies das gegenseitige Einvernehmen zwischen Ausbildungsbetrieb und Lernenden im Lehrvertrag.

Richtigerweise lehnte der Nationalrat die Motion ab. Der Rückgang bei der integrierten Berufsmaturität ist keinesfalls einfach auf das Verhalten der Unternehmen zurückzuführen, wie es die Motionärin vermutet, sondern auf ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren, die derzeit vom Bund untersucht werden. Ein wichtiger Grund dürfte die anspruchsvolle Kombination von zusätzlichem Unterricht während der Berufslehre sein. Bei der überwiegenden Zahl von Ausbildungsverhältnissen gestaltet sich das Einvernehmen über den Besuch des Berufsmaturitäts-Unterrichts konfliktfrei. Diese Regelung hat sich bewährt: Sie bringt Klarheit, Verbindlichkeit und fördert die Unterstützung durch die Lehrbetriebe. Eine Befragung der Jugendlichen zeigte, dass nur sehr wenige Betriebe keine Möglichkeit zum Besuch der integrierten Berufsmaturität anbieten. Zudem sind im Bereich der erweiterten Allgemeinbildung die grossen, sachbedingten Unterschiede zwischen den Berufen augenfällig. Eine zusätzliche Verpflichtung der Unternehmen hätte sich negativ auf ihre Ausbildungsbereitschaft auswirken können.