Berufslehre und gefährliche Arbeiten: Senkung des Mindestalters auf 15 Jahre zweckmässig

25. Juni 2014 News

Immer mehr Lernende steigen jünger als bisher ins Berufsleben ein. Der Bundesrat hat deshalb das Mindestalter für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet diese Senkung. Die geplante Verstärkung der Schutzmassnahmen darf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe aber nicht gefährden.

Bereits heute sind rund 10 Prozent aller Schulabgänger jünger als 16 Jahre. Damit steigen immer mehr Lernende jünger als bisher ins Berufsleben ein. Der Bundesrat hat deshalb das Mindestalter für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Die Senkung des Alterslimits geht einher mit verstärkten Schutzmassnahmen für diese Lernenden.

Die Massnahmen sollen innerhalb von drei Jahren nachdem die revidierte Verordnung in Kraft getreten ist (1. August 2014) durch die Verbände und die Träger der beruflichen Grundbildung erarbeitet werden. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation wird die Massnahmen genehmigen. Bis zu deren Umsetzung gilt das bisherige Mindestalter von 16 Jahren.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten. Die Revision schafft zweckmässige Rechtsgrundlagen, die den Jugendarbeitsschutz systematischer in die Berufslehre integrieren. Mit Blick auf die verstärkten Schutzmassnahmen sollten die entsprechenden Regelungen möglichst praktikabel und unbürokratisch sein. Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe darf nicht gefährdet werden.