Berufslehre für junge Sans-Papiers – praktischer Leitfaden erschienen

28. Januar 2013 News

Neu können junge Sans-Papiers eine Berufslehre machen. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen hat deshalb einen Leitfaden für Arbeitgeber und betroffene Jugendliche herausgegeben, der Auskunft zur Gesuchstellung und zu den Rahmenbedingungen gibt.

Junge Sans-Papiers können neu eine Berufslehre machen. Gesuche stellen können Jugendliche, die eine Lehrstelle gefunden haben, mindestens eine Landessprache sprechen und im Minimum fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gingen. Bis anhin konnten junge Sans-Papiers in der Schweiz nach der obligatorischen Schule einzig eine gymnasiale Ausbildung in Angriff nehmen.

Mit der Verordnungsänderung per 1. Februar 2013 wird das Thema «Berufsbildung und junge Sans-Papiers» nun also konkret. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) hat deshalb einen praktischen Leitfaden für Arbeitgeber und betroffene Jugendliche herausgegeben. Der Leitfaden beantwortet Fragen zur Gesuchstellung und erklärt die Rahmenbedingungen des Bewilligungsverfahrens.