Ausbildungsbeiträge auch für die höhere Berufsbildung

14. Februar 2014 News

Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur empfiehlt die Stipendieninitiative zur Ablehnung. Sie unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats, hat diesen aber in wesentlichen Punkten ergänzt. Besonders erfreulich ist, dass die berufsbegleitende höhere Berufsbildung auch explizit in das Gesetz aufgenommen werden soll.

Die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes des Bundes (als indirekter Gegenvorschlag zur überzogenen Stipendieninitiative) ist aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) zu begrüssen. Besonders erfreulich ist, dass die für den Arbeitsmarkt wichtige höhere Berufsbildung (höhere Fachschulen und eidgenössische Prüfungen) gemäss der nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) auch in dieses Gesetz aufgenommen und explizit genannt werden soll. Es ist zu hoffen, dass dadurch auch Studierende der höheren Berufsbildung in den Genuss etwa von Ausbildungsdarlehen kommen können. Auf diese Weise würde sich für sie eine weitere subsidiäre Finanzierungsquelle erschliessen. Die berufsbegleitende höhere Berufsbildung wird vor allem privat – von den Studierenden selbst und ihren Arbeitgebern – finanziert.

Begrüssenswert ist auch der Entscheid der WBK-N, dass der Kredit des Bundes für Ausbildungsbeiträge den einzelnen Kantonen nach Massgabe ihrer effektiven Beiträge, und nicht nach Massgabe ihrer Wohnbevölkerung, ausgerichtet werden soll. So werden Anreize für die Kantone gesetzt, ihr Engagement zugunsten von Stipendien und Darlehen zu erhöhen. Eine Verteilung von Bundesgeldern mit der «Giesskannne» wird verhindert.