Anspruchsvolle Umsetzung der Subjektfinanzierung

1. Juni 2017 Vernehmlassungen

Ende 2016 hat das Parlament die gesetzlichen Grundlagen für eine subjektorientierte Förderung der höheren Berufsbildung beschlossen. Die dazu vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnung muss allerdings nachgebessert werden. Denn für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden finanziell unterstützen, würde der administrative Aufwand spürbar erhöht.

Das vom Gesetzgeber und den Verbundpartnern erarbeitete subjektorientierte Finanzierungsmodell zur finanziellen Förderung der eidgenössischen Prüfungen muss durch eine Verordnung konkretisiert werden. Der Bundesrat beabsichtigt dabei, seinen gesetzlichen Spielraum zur finanziellen Unterstützung des Systems der eidgenössischen Prüfungen voll auszuschöpfen. Demnach sollen Teilnehmende nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfungen 50 Prozent ihrer Kurskosten durch den Bund zurückerstattet erhalten. Damit wird dieser Bildungsbereich in Zukunft deutlich stärker und systematischer von der öffentlichen Hand unterstützt als bisher.

Allerdings zeigen sich mit Blick auf den konkreten Vollzug verschiedene Herausforderungen, die der Schweizerische Arbeitgeberverband in seiner Vernehmlassungsantwort darlegt. Zum einen würde die enge Auslegung der Subjektfinanzierung durch den Bund dazu führen, dass Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmenden bei dieser Art der Weiterbildung massgeblich oder gar vollständig finanziell unterstützen, vor spürbare Probleme gestellt würden. Denn die Bundesunterstützung ist nur vorgesehen für jene Beiträge, welche die Teilnehmer selber entrichten. Dies setzt den Fehlanreiz, die Zahlungsströme unnötig über die Teilnehmenden umzuleiten – ganz im Gegensatz zur gegenwärtigen Praxis, in der die Kurse unabhängig vom Geldgeber durch die Kantone subventioniert werden.

Zum anderen sehen die Arbeitgeber noch Verbessungspotenzial bei der Ausgestaltung der Überbrückungsfinanzierung, die für Härtefälle vorgesehen ist. So sollten Bedarfsnachweise mit geeigneteren Kriterien nachgewiesen werden können.