Berufsmaturität: Sprachdiplome sind unbefristet anzurechnen

20. Mai 2016 Vernehmlassungen

Internationale Sprachdiplome werden im Rahmen der Berufsmaturität und der kaufmännischen Grundbildung angerechnet. Die Teilrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität regelt neu nun auch die Anrechnung von nicht bestandenen Sprachdiplomen. Dies erachtet der Schweizerische Arbeitgeberverband als zweckmässig und wichtig, nicht so jedoch die Befristung der Anrechenbarkeit.

Fremdsprachendiplome geniessen bei den Arbeitgebern wegen der internationalen Verflechtung der Wirtschaft eine hohe Akzeptanz. Die heutigen Möglichkeiten, im Rahmen der Berufsmaturität (BM) und der kaufmännischen Grundbildung Fremdsprachendiplome anstelle der jeweiligen Sprach-Lehrabschlussprüfung zu absolvieren, gelten als Erfolg. Jedoch fehlte bis anhin eine klare gesetzliche Regelung, ob und wie bestandene Sprachdiplome angerechnet werden sollen. Die Teilrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität schafft nun diese Grundlage, welche die Anrechnung sowohl von bestandenen als auch nicht bestandenen Sprachdiplomen im Rahmen der BM regelt.

Die Arbeitgeber begrüssen diese gesetzliche Regelung wie auch den geplanten Leitfaden, weil es dadurch zu einer schweizweit einheitlichen Handhabung kommt. Auf die Befristung der Anrechenbarkeit ist jedoch zu verzichten. Denn dies könnte etwa älteren Mitarbeitenden einen Abschluss einer BM oder in der kaufmännischen Grundbildung unnötig erschweren, was besonders im Sinne der Sicherstellung von Fachkräften zu vermeiden ist.