Ab 2018 wird die Stärkung der höheren Berufsbildung Realität

15. September 2017 News

Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, erhalten ab 1. Januar 2018 direkt finanzielle Unterstützung vom Bund. Die Beiträge zugunsten der höheren Berufsbildung werden zudem markant erhöht. Die Arbeitgeber sollen ihre Mitarbeitenden weiterhin unterstützen, müssen aber teilweise umdenken. Alle Finanzflüsse müssen in Zukunft über die Kursteilnehmer abgewickelt werden.

Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die Berufsbildungsverordnung angepasst und bestimmt, wie die Subjektfinanzierung im Bereich der eidgenössischen Prüfungen ab 2018 umgesetzt wird. Mit dem neuen subjektorientierten Finanzierungssystem werden die Bundesbeiträge direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht haben und anschliessend eine eidgenössische Prüfung absolvieren.

Neu erhalten die Absolvierenden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal 9’500 Franken, für höhere Fachprüfungen maximal 10’500 Franken. Kursteilnehmende können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen – dies unabhängig vom Prüfungserfolg. Für Absolvierende, die sich die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung möglich.

Aus Arbeitgebersicht ist dieser Schritt klar zu begrüssen. Das System bringt für diesen Bildungstyp endlich eine einfache, faire und transparente öffentliche Finanzierung für alle Abschlüsse und über alle Kantonsgrenzen hinaus. Die Vollzugregelung des Bundesrats kann indes dazu führen, dass zahlreiche Arbeitgeber, welche die Kurskosten für ihre Mitarbeitenden direkt den Kursanbietern bezahlt haben, administrativ umdenken müssen und dass sich die Prozesse verkomplizieren. Bedauerlicherweise haben die Hinweise des SAV den Bundesrat in dieser Frage nicht umstimmen können. In den kommenden Wochen und Monaten wird es darum gehen, breit über die gemischte Finanzierung der Vorbereitungskurse durch Bund, Teilnehmende und Arbeitgeber zu informieren, damit sich das neue Art der Zusammenarbeit optimal einspielen kann.

Weitere Informationen: Die Finanzierung kurz erklärt