Zuwanderungsmodell des Bundesrats: Arbeitgeber sind irritiert über zu strikte Umsetzung

20. Juni 2014 Medienmitteilungen

Der Bundesrat hat heute sein Konzept zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative vorgestellt. Künftig sollen alle Bewilligungsarten und auch die Zahl der Grenzgänger kontingentiert werden. Zudem will der Bundesrat den Inländervorrang flächendeckend berücksichtigen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist irritiert darüber, dass der Bundesrat den vom Verfassungstext gewährten Umsetzungsspielraum zugunsten der bilateralen Verträge nicht nutzt.

Der Bundesrat hat heute sein Konzept zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative vorgestellt. Künftig will er alle Bewilligungsarten – auch Kurzaufenthalte ab 4 Monaten – kontingentieren. Auch die Zahl der Grenzgänger soll begrenzt werden. Bei allen kontingentierten Bewilligungsarten wird zudem der Inländervorrang berücksichtigt.

Das Modell sieht weiter vor, dass der Bundesrat die Höchstzahlen und Kontingente festlegt. Er lässt sich dabei von einem Gremium bestehend aus Migrations- und Arbeitsmarktbehörden des Bundes und der Kantone beraten. Die Sozialpartner werden zwar angehört, sind offenbar aber nicht in dem Gremium vertreten.

Die Zulassung von EU-/Efta-Angehörigen soll weniger restriktiv gehandhabt werden als im Fall von Drittstaaten-Angehörigen. So sollen Personen aus dem EU/Efta-Raum auch dann zugelassen werden, wenn es sich nicht um Spezialistinnen und Spezialisten handelt. Der Bundesrat spricht sich in seinem Konzept zudem gegen Einschränkungen beim Familiennachzug aus.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist irritiert darüber, dass der Bundesrat den vom Verfassungstext gewährten Umsetzungsspielraum zugunsten der bilateralen Verträge nicht nutzt. Insbesondere für Kurzaufenthalter bis zu einem Jahr wäre der Verzicht auf eine Kontingentierung gestützt auf das Gutachten des Bundesamts für Justiz verfassungskonform. Damit entfernt sich der Bundesrat unnötigerweise von einer FZA-nahen Umsetzung des neuen Verfassungsartikels.

Der vorgeschlagene Mechanismus zur Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente, wonach die Sozialpartner offenbar nicht im beratenden Gremium einsitzen, sondern nur angehört werden, berücksichtigt die Interessen der Arbeitgeber ebenfalls nur ungenügend.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird seine bisherigen Forderungen im Rahmen des kommenden Vernehmlassungsverfahrens weiterhin mit Nachdruck vertreten.

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