Wirksame flankierende Massnahmen

5. Mai 2015 News

Der neuste Bericht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit zeigt einmal mehr, dass sich diese als Instrument gegen die Missachtung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen bewähren. Zwar mag die Zahl der festgestellten Verstösse auf den ersten Blick hoch erscheinen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch Bagatellfälle darunter fallen.

Mit dem FlaM-Bericht veröffentlicht das Staatssekretariat für Wirtschaft jährlich die Kontrollergebnisse der Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen. Im vergangenen Jahr überprüften die mit den Kontrollen betrauten tripartiten und paritätischen Kommissionen die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei mehr als 40’000 Unternehmen und bei 159’000 Personen. Damit bewegt sich der Kontrollumfang auf dem Niveau von 2013 und deutlich über der Vorgabe der Entsendeverordnung.

Die Kontrollen erfolgen verstärkt in Branchen und Regionen, in denen ein höheres Risiko für wiederholte missbräuchliche Lohnverstösse besteht. Zudem werden teilweise auch Bagatellfälle – geringfügige, nicht beabsichtigte Fehler – als Verstösse bezeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass die Zahl der ermittelten Verstösse auf den ersten Blick hoch erscheinen mag. Es ist bei der Interpretation der Kontrollergebnisse zu berücksichtigen, dass sie kein Gesamtbild über die Situation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt liefern.

Wie es im Bericht heisst, haben sich die FlaM als Instrument gegen unerwünschte Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens auf die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen 2014 bewährt. Auch die Kontrolldichte hat sich als ausreichend erwiesen.

Offen ist, wie die flankierenden Massnahmen im Rahmen des neuen Verfassungsartikels zur Zuwanderung weitergeführt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat deshalb bereits in der Expertengruppe des Bundes gefordert, dass das Thema der FlaM zurzeit zurückgestellt wird. Die Arbeitgeber sind bereit, das bisherige Schutzniveau der FlaM auch in Zukunft mitzutragen, lehnen aber einen weiteren Ausbau ab. Wie das künftige Kontrollsystem im Detail aussehen wird und welche Abläufe sinnvoll sind, lässt sich indes erst nach der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative entscheiden.