Die eidgenössischen Räte haben in ihrer Schlussabstimmung die Ratifizierung des Protokolls zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien gutgeheissen. Der Nationalrat ist dabei der Position des Ständerrats gefolgt, der die Ratifizierung des Protokolls an eine Bedingung knüpft: Der Bundesrat darf die Personenfreizügigkeit erst auf Kroatien ausdehnen, wenn er mit der EU eine Regelung zur Steuerung der Zuwanderung gefunden hat, die mit der Schweizer Rechtsordnung vereinbar ist.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat bereits am 2. Juni 2016 in einer Mitteilung zu einer solchen Verknüpfung Stellung bezogen. Eine Verknüpfung erschwert die für 2017 angestrebte volle Assoziierung der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020. Denn: Wird das Kroatien-Protokoll nicht bis Februar 2017 ratifiziert, nimmt die Schweiz nur noch im Status eines Drittstaats an Horizon 2020 teil. Dies würde sich zweifellos negativ auf den Forschungs- und Wirtschaftsplatz Schweiz auswirken.
Dennoch: Ein gewisser Spielraum bleibt dem Bundesrat, rechtzeitig die für die Ratifizierung notwendigen Schritte einzuleiten.