Die Beanspruchung der Kontingente für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen für Arbeitskräfte aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus EU-/Efta-Staaten mit Aufenthalt von über 120 Tagen ist im laufenden Jahr gemäss Staatssekretariat für Migration erneut hoch – trotz der leichten Erhöhung der Kontingentszahlen bereits im Vorjahr. Der Bedarf der Unternehmen an hochqualifizierten Fachspezialisten aus Drittstaaten kann nach wie vor nicht ausschliesslich durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden, wie das Beispiel des Kantons Zürich zeigt: Dort sind die Kontingente für das ganze Jahr 2017 bei Jahreshälfte bereits vollständig ausgeschöpft.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband beantragt deshalb im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), im kommenden Jahr mindestens zu den Kontingentszahlen von 2014 und somit 5000 Kurzaufenthalts- und 3500 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige Spezialisten aus Drittstaaten zurückzukehren. Ebenfalls ist 2018 eine Erhöhung der Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta erforderlich, da auch hier erfahrungsgemäss jeweils kurz nach der Freigabe die Kontingente bereits aufgebraucht sind.
Die Forderung nach einer Erhöhung der Kontingente ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass die bedarfsorientierte Versorgung der Wirtschaft mit ausländischen Arbeitskräften auch Arbeitsplätze für inländische Arbeitnehmende schafft und sichert. Unternehmen stellen Personal aus Drittstaaten aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten mit Bedacht an. Einzelne Branchen und Unternehmen können aber aufgrund eines Fachkräftemangels ihren Bedarf an Fachpersonal im Inland nicht decken. Die Besetzung solcher Stellen wirkt sich etwa durch die Schaffung von Folgestellen, Innovationsschübe oder volkswirtschaftliche Wertschöpfung überproportional positiv aus. Wenn hingegen für eine entscheidende Stelle beispielsweise in einem IT-Entwicklerteam ein gesuchter Spezialist – nötigenfalls aus dem Ausland – nicht rekrutiert werden kann, muss das entsprechende Projekt im Ausland abgewickelt werden. Damit wandert die Wertschöpfung aus der Schweiz ab.