Verordnung «gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften» gilt ab 1. Januar 2014

22. November 2013 News

Die Verordnung «gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften» tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. Damit hat der Bundesrat die «Abzocker»-Initiative umgesetzt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass die Verordnung keine unverhältnismässigen Auflagen für die Vorsorgeeinrichtungen enthält. Eine unnötige Zunahme der Verwaltungskosten zulasten der Versicherten und der Arbeitgeber wird dadurch vermieden.

Der Bundesrat hat die «Abzocker»-Initiative umgesetzt – die Verordnung «gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften» tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. Die neue Verordnung betrifft börsenkotierte Gesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen. Die Bestimmungen der Verordnung gelten grundsätzlich ab dem 1. Januar 2014. In mehreren Bereichen wird den Aktiengesellschaften und den Vorsorgeeinrichtungen jedoch eine Übergangsfrist gewährt. Damit erhalten diese die notwendige Zeit, ihre Abläufe, Statuten, Reglements und Verträge an die zwingenden Vorgaben der Verordnung anzupassen.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist im Zusammenhang mit der Verordnung insbesondere die Stimm- und Offenlegungspflicht für Vorsorgeeinrichtungen relevant. Der SAV begrüsst, dass die neuen Bestimmungen für die Vorsorgeeinrichtungen handhabbar sind und es keine unverhältnismässigen Auflagen für die Vorsorgewerke gibt. Eine unnötige Zunahme der Verwaltungskosten zulasten der Versicherten und der Arbeitgeber wird dadurch vermieden.